| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigem Personalausweis einreisen können: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Ghana, Kongo (Rep.), Madagaskar, Mali, Mauretanien, Niger, Ruanda, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger der unter REISEPASS aufgeführten Länder sowie der folgenden Länder:
EU-Länder: [1] Bulgarien und Rumänien
Übrige Länder: Algerien, China (VR), Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (China), Kap Verde, Liberia, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Südafrika und Taiwan.
EU-Länder: [1] Bulgarien und Rumänien
Übrige Länder: Algerien, China (VR), Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (China), Kap Verde, Liberia, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Südafrika und Taiwan.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
einmaliges Einreisevisum: 32 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 52 € (bis zu 60 Tagen), 80 € (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 82 € (bis zu 90 Tagen).
Schweiz
einmaliges Einreisevisum: 60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 100 CHF (bis zu 60 Tagen), 150 CHF (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (bis zu 90 Tagen).
einmaliges Einreisevisum: 32 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 52 € (bis zu 60 Tagen), 80 € (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 82 € (bis zu 90 Tagen).
Schweiz
einmaliges Einreisevisum: 60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 100 CHF (bis zu 60 Tagen), 150 CHF (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (bis zu 90 Tagen).
Gültigkeitsdauer
Einreise innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Visums.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein. (b) 3 Anträge. (c) 3 Passfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (e) Kopie des Flugtickets. (f) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma. (g) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Mindestens 2-3 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden. Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).





