Benin Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | JA |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Allein reisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Allein reisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. die folgenden Staatsgehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Bulgarien und Rumänien.
[1] Bulgarien und Rumänien.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
einfaches Einreisevisum:
35 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen),
55 € (bis zu 60 Tagen),
85 € (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 90 € (Gültigkeit bis zu 90 Tagen).
Schweiz
einfaches Einreisevisum:
60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen),
100 CHF (bis zu 60 Tagen),
150 CHF (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (Gültigkeit bis zu 90 Tagen).
einfaches Einreisevisum:
35 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen),
55 € (bis zu 60 Tagen),
85 € (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 90 € (Gültigkeit bis zu 90 Tagen).
Schweiz
einfaches Einreisevisum:
60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen),
100 CHF (bis zu 60 Tagen),
150 CHF (bis zu 90 Tagen);
mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (Gültigkeit bis zu 90 Tagen).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 90 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 1 Woche.
Impfungen
Gelbfieberimpfung. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden (Direction de l'Immigratión, Avenue Jean Paul II, Cotonou). Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).
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