Einreisebeschränkungen
Die Regierung der Marshall-Inseln verweigert Inhabern von Pässen, die in Macau (China) ausgestellt wurden, die Einreise.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
Australien, Cook-Inseln, Fidschi, Kanada, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, USA und Vanuatu.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten das Visum bei der Einreise für einen Aufenthalt von 30 Tagen. (Hierfür sind ein Nachweis über die Rück- oder Weiterreise auf dem Luft- oder Seeweg (zum Beispiel Flugticket) sowie ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes auf den Marshallinseln nachzuweisen.):
(a) [1] EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien müssen das Visum vor der Einreise beantragen).
(b) Übrige Länder: Japan, Korea (Rep.), Phillipinen und Taiwan.
Ggf. ist ein Transitvisum für die USA erforderlich, da alle Flüge zu den Marshall-Inseln über Hawaii oder Guam gehen. Nähere Informationen dazu erteilen die Fluggesellschaften Continental Micronesia oder Air Marshall Islands.
Australien, Cook-Inseln, Fidschi, Kanada, Kiribati, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, USA und Vanuatu.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten das Visum bei der Einreise für einen Aufenthalt von 30 Tagen. (Hierfür sind ein Nachweis über die Rück- oder Weiterreise auf dem Luft- oder Seeweg (zum Beispiel Flugticket) sowie ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes auf den Marshallinseln nachzuweisen.):
(a) [1] EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien müssen das Visum vor der Einreise beantragen).
(b) Übrige Länder: Japan, Korea (Rep.), Phillipinen und Taiwan.
Ggf. ist ein Transitvisum für die USA erforderlich, da alle Flüge zu den Marshall-Inseln über Hawaii oder Guam gehen. Nähere Informationen dazu erteilen die Fluggesellschaften Continental Micronesia oder Air Marshall Islands.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Touristenvisum: bis zu 30 Tage: kostenlos, bis zu 90 Tage: 25 US$.
Geschäftsvisum: 50 US$. Ausstellung bei Einreise (Verlängerung 50 US$).
Touristenvisum: bis zu 30 Tage: kostenlos, bis zu 90 Tage: 25 US$.
Geschäftsvisum: 50 US$. Ausstellung bei Einreise (Verlängerung 50 US$).
Antragstellung
Für Aufenthalte über 30 Tage: Chief of Immigration, Ministry of Justice, Attorney General's Office, Republic of the Marshall Islands, Tel: (692) 625 32 44/82 45. Fax: (692) 625 52 18.
Unterlagen
Bei Aufenthalten über 30 Tagen wird ein negativer HIV-Test verlangt.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





