| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/2 |
| Österreich | Ja/2 |
| Schweiz | Ja/2 |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder:
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Achtung: Staatsangehörige aller anderen EU-Länder benötigen ein Visum; s. [2]);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Fidschi, Grenada, Guyana, Hongkong (VR China) (bis zu 6 Monaten), Jamaika, Kenia, Kiribati, Kongo (Dem. Rep.), Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Swasiland, Tansania, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige folgender Länder können für Touristen-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und Geschäftsaufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können:
(a) [2] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht vor der Einreise besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Dominikanische Republik, Ghana, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Seychellen, Südafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Achtung: Staatsangehörige aller anderen EU-Länder benötigen ein Visum; s. [2]);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Fidschi, Grenada, Guyana, Hongkong (VR China) (bis zu 6 Monaten), Jamaika, Kenia, Kiribati, Kongo (Dem. Rep.), Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Swasiland, Tansania, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige folgender Länder können für Touristen-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und Geschäftsaufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können:
(a) [2] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht vor der Einreise besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Dominikanische Republik, Ghana, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Seychellen, Südafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren für die Visaausstellung bei Einreise:
Single entry: 30 US$; Multiple entry: 55 US$.
Gebühren für die Visaausstellung bei Einreise:
Single entry: 30 US$; Multiple entry: 55 US$.
Gültigkeitsdauer
Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Ggf. Fahrkarte für Rück- oder Weiterreise. (e) Nachweis genügender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
Bearbeitungszeit
Nach Bezahlung der Gebühr ca. 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Schriftlicher Antrag an den Chief Immigration Officer, Private Bag 7717, Causeway, Harare.





