| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Sind die Kinder im elterlichen Reisepass eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Sind die Kinder im elterlichen Reisepass eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) [1] EU-Länder: Britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird, Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Montenegro, Namibia, Nauru, Salomonen, Samoa, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
(a) [1] EU-Länder: Britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird, Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Montenegro, Namibia, Nauru, Salomonen, Samoa, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
50 € (Zweifachvisum, 6 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Visum direkt bei der Einreise:
50-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Schweiz
Touristenvisum und Geschäftsvisum
40 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);
65 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate);
130 CHF (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Visum direkt bei der Einreise:
50-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Touristenvisum und Geschäftsvisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
50 € (Zweifachvisum, 6 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Visum direkt bei der Einreise:
50-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Schweiz
Touristenvisum und Geschäftsvisum
40 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);
65 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate);
130 CHF (Mehrfachvisum, 6 Monate).
Visum direkt bei der Einreise:
50-80 US$ je nach Art des Visums. Allerdings bestehen einige Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.
Gültigkeitsdauer
Deutschland: Einfachvisum 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum 6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Einreisevisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr in bar.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59. Fax: (01) 25 17 25.





