Länderinfos
Jemen
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Jemen
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
Ja/1
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Visum
Allgemein erforderlich.
[1] Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werde.:
EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland und Litauen können kein Visum bei der Einreise erhalten).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise).
Visagebühren
Deutschland
Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).
Österreich
Einmalige Einreise: 33 €.
Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Tag. Postalisch: 3 Tage.
Impfungen
Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Ausreiseerlaubnis
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Visum
Allgemein erforderlich.
[1] Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werde.:
EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland und Litauen können kein Visum bei der Einreise erhalten).
[1] Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werde.:
EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland und Litauen können kein Visum bei der Einreise erhalten).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise).
Visagebühren
Deutschland
Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).
Österreich
Einmalige Einreise: 33 €.
Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.
Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).
Österreich
Einmalige Einreise: 33 €.
Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1 Tag. Postalisch: 3 Tage.
Impfungen
Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Ausreiseerlaubnis
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.




