Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
(a) Inhabern von israelischen Reisepässen;
(b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
(c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen.
(a) Inhabern von israelischen Reisepässen;
(b) Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).
(c) Staatsangehörigen von Ägypten, Algerien, Libyen, Sudan und Tunesien, wenn sie nicht aus ihren Heimatländern einreisen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland, Litauen und Rumänien können kein Visum bei der Einreise erhalten).
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Bahrain, Island, Jordanien, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Norwegen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate.
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monaten): Algerien, Australien, Hongkong (VR China), Japan, Kanada, Komoren, Neuseeland, Russische Föderation, Singapur und USA.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei der Einreise am Flughafen Sana´a und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Da diese Regelung in der Vergangenheit teilweise sehr kurzfristig aufgehoben wurde, sollte davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Staatsbürger von Estland, Litauen und Rumänien können kein Visum bei der Einreise erhalten).
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Bahrain, Island, Jordanien, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Malaysia, Norwegen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate.
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monaten): Algerien, Australien, Hongkong (VR China), Japan, Kanada, Komoren, Neuseeland, Russische Föderation, Singapur und USA.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige und mehrfache Einreise).
Visagebühren
Deutschland
Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).
Österreich
Einmalige Einreise: 33 €.
Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.
Einmalige Einreise: 40 € (bei Auslandsschecks zusätzlich 15 € Bankgebühren).
Österreich
Einmalige Einreise: 33 €.
Schweiz
Einmalige Einreise: 80 CHF.
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (kann auch verlängert werden). Ein Mehrfachvisum ist 6 Monate gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Visumsantrag. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (d) Gebühren. (e) Touristenvisum: Brief des Reiseveranstalters mit Kontaktadresse in Jemen. (f) Geschäftsvisum: Begleitschreiben der Firma.
Bei postalischer Antragstellung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bei postalischer Antragstellung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
1 Tag. Postalisch: 3 Tage.
Impfungen
Informationen zu Gesundheitstests und internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





