| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Großbritannien bis zu 6 Monate) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) für Aufenthalte bis zu 1 Monat;
(b) Commonwealth-Länder: Suriname und Commonwealth-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Indien, Kamerun, Mosambik, Nauru, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka die ein Visum benötigen);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Andorra, Hongkong (China), Island, Macau (China), Mexiko, Norwegen, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA und Vatikanstadt;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Chile, Costa Rica, Guatemala und Venezuela.
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Großbritannien bis zu 6 Monate) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) für Aufenthalte bis zu 1 Monat;
(b) Commonwealth-Länder: Suriname und Commonwealth-Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Indien, Kamerun, Mosambik, Nauru, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka die ein Visum benötigen);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Andorra, Hongkong (China), Island, Macau (China), Mexiko, Norwegen, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA und Vatikanstadt;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Chile, Costa Rica, Guatemala und Venezuela.
Transit
Transitreisende, die weiterfliegen, über gültige Weiter- oder Rückreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa (ein- oder mehrfache Einreise).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Die Visagebühren sind von den aktuellen Wechselkursen abhängig.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum 3 Monate, Ausstellung jedoch nach Bedarf und Reisezweck möglich. Verlängerungen sind in Belize möglich.
Antragstellung
Zuständiges Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antrag. (b) Gültiger Reisepass. (c) 2 Passfotos (nur bei Beantragung in Deutschland). (d) Visumgebühr (Verrechnungsscheck in Deutschland). (e) Tabellarische Übersicht mit Informationen zur Person (nur bei Beantragung in Deutschland). (f) Bestätigte Buchung für Hin- und Rückreise sowie Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Richtwert: 50 US$ pro Aufenthaltstag).
Bei postalischer Antragstellung sollten ein Einschreibenfreiumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein Einschreibenfreiumschlag und der Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel 2 Werktage (plus Postweg). Bis zu 1 Monat bei Staatsangehörigen von Ländern, deren Antrag nach Belize weitergeleitet werden muss.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen pro Aufenthaltstag über Geldmittel in Höhe von 50 US$ verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Bei einem Aufenthalt, der über einen Monat hinausgeht und bis zu drei Monaten dauert, wird ein Visum benötigt, das beim Immigration Office für derzeitig 12,50 US$ beantragt werden kann.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration and Nationality Department, Belmopan, Belize.





