| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder für Aufenthalte bis zu 1 Monat (Großbritannien bis zu 6 Monate) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Türkei.
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder für Aufenthalte bis zu 1 Monat (Großbritannien bis zu 6 Monate) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Transitvisum, wenn sie weiterfliegen, über gültige Weiter- oder Rückreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisa (ein- oder mehrfache Einreise).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Die Visagebühren sind von den aktuellen Wechselkursen abhängig.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum 3 Monate, Ausstellung jedoch nach Bedarf und Reisezweck möglich. Verlängerungen sind in Belize möglich.
Antragstellung
Zuständiges Konsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 2 Werktage (plus Postweg). Bis zu 1 Monat bei Staatsangehörigen von Ländern, deren Antrag nach Belize weitergeleitet werden muss.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen pro Aufenthaltstag über Geldmittel in Höhe von 50 US$ verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Bei einem Aufenthalt, der über einen Monat hinausgeht und bis zu drei Monaten dauert, wird ein Visum benötigt, das beim Immigration Office für derzeitig 12,50 US$ beantragt werden kann.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration and Nationality Department, Belmopan, Belize.




