| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 2 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate nach Einreise gültig sein.
Bei Staatsbürgern u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate nach der Einreise gültig sein:
[1] Dänemark, Finnland und Schweden.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Bei Staatsbürgern u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate nach der Einreise gültig sein:
[1] Dänemark, Finnland und Schweden.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild. Schwierigkeiten sind nicht auszuschließen, daher wird aufgrund der praktischen Erfahrungen dringend empfohlen, auch für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Hinweis: Minderjährige unter 12 Jahren jedoch, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Diese müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Hinweis: Minderjährige unter 12 Jahren jedoch, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Diese müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[2] Dänemark, Finnland und Schweden für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen.
[2] Dänemark, Finnland und Schweden für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum zur ein- und mehrmaligen Einreise.
Visagebühren
Deutschland:
Gebühren, wenn keine erteilte Einreisegenehmigung vorliegt:
Touristenvisum:
55 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen),
64 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen),
79 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten),
100 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 6 Monaten),
88 € (mehrfache Einreise, für einen Aufenthalt von max. 1 Monat),
150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 6 Monat),
Expresszuschlag (Visumerteilung innerhalb von 3 Tagen): 24 €
Gebühren bei einer bereits erteilten Einreisegenehmigung.
Geschäftsvisum:
33 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig),
100 € (mehrfache Einreise, maximal 6 Monate gültig, mit Genehmigung),
150 € (mehrfache Einreise, max. 6 Monate gültig, ohne Genehmigung),
100 € (maximal 1 Jahr gültig).
Expresszuschlag (Visumerteilung innerhalb von 24 Stunden): 84 €.
Österreich:
Gebühren, wenn keine erteilte Einreisegenehmigung vorliegt:
Touristen- und Geschäftsvisum: 72 €.
Schweiz:
Normalvisum: 70 CHF.
Mehrmaliges Visum: 90 CHF.
Gebühren, wenn keine erteilte Einreisegenehmigung vorliegt:
Touristenvisum:
55 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 15 Tagen),
64 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen),
79 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten),
100 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 6 Monaten),
88 € (mehrfache Einreise, für einen Aufenthalt von max. 1 Monat),
150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 6 Monat),
Expresszuschlag (Visumerteilung innerhalb von 3 Tagen): 24 €
Gebühren bei einer bereits erteilten Einreisegenehmigung.
Geschäftsvisum:
33 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig),
100 € (mehrfache Einreise, maximal 6 Monate gültig, mit Genehmigung),
150 € (mehrfache Einreise, max. 6 Monate gültig, ohne Genehmigung),
100 € (maximal 1 Jahr gültig).
Expresszuschlag (Visumerteilung innerhalb von 24 Stunden): 84 €.
Österreich:
Gebühren, wenn keine erteilte Einreisegenehmigung vorliegt:
Touristen- und Geschäftsvisum: 72 €.
Schweiz:
Normalvisum: 70 CHF.
Mehrmaliges Visum: 90 CHF.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 1 Monat. Verlängerung vor Ort möglich.
Geschäftsvisum: bis 1 Jahr.
Geschäftsvisum: bis 1 Jahr.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 3 bis 5 Arbeitstage, aber davon abhängig, wie lange die Bestätigung aus Vietnam auf sich warten lässt. Schnellere Visumerteilung bei Beantragung über ein Reisebüro oder per Fax.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Es besteht Registrierungspflicht, diese wird jedoch meist vom Hotel übernommen.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist, und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt





