Reisepass/Visum
Belgien
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Anmerkung:
Belgien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein ansonsten noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus. Der Reisepass von österreichischen und schweizer Staatsbürgern darf seit maximal 5 Jahren und von deutschen Staatsbürgern seit maximal 1 Jahr abgelaufen sein.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild ab dem vollendeten 10. Lebensjahr).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Kinderreisepass oder mit Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind und wenn sie von diesem Elternteil begleitet werden.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(c) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Visaarten
Transitvisum; Besuchsvisum (das Touristen- und Geschäftsvisum einschließt).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer und alle Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die für einen Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten nach Belgien kommen und nicht in einem Beherbergungsunternehmen untergebracht sind, das der Gesetzgebung zur Kontrolle von Reisenden unterliegt, müssen sich innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Einreise nach Belgien bei der Gemeindeverwaltung ihres Unterbringungsorts melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus Großbritannien wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 8 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Belgien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein ansonsten noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus. Der Reisepass von österreichischen und schweizer Staatsbürgern darf seit maximal 5 Jahren und von deutschen Staatsbürgern seit maximal 1 Jahr abgelaufen sein.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild ab dem vollendeten 10. Lebensjahr).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Kinderreisepass oder mit Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind und wenn sie von diesem Elternteil begleitet werden.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Kinderreisepass oder mit Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder unter 12 Jahren, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind und wenn sie von diesem Elternteil begleitet werden.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(c) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(c) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Visaarten
Transitvisum; Besuchsvisum (das Touristen- und Geschäftsvisum einschließt).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer und alle Staatsangehörigen eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die für einen Aufenthalt von nicht mehr als drei Monaten nach Belgien kommen und nicht in einem Beherbergungsunternehmen untergebracht sind, das der Gesetzgebung zur Kontrolle von Reisenden unterliegt, müssen sich innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Einreise nach Belgien bei der Gemeindeverwaltung ihres Unterbringungsorts melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus Großbritannien wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 8 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.









