Usbekistan Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Türkei Nein
Andere EU-Länder Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und Schweiz

Touristenvisum:

60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage).

Geschäftsvisum:

60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (einmalig, bis 30 Tage);
100 € (einmalig, bis 3 Monate);
140 € (einmalig, bis 6 Monate);
180 € (einmalig, bis 1 Jahr);
170 € (mehrmalig, bis 6 Monate);
270 € (mehrmalig, bis 1 Jahr).

Transitvisum:

bis 24 Std.: 30 €;
bis 48 Std.: 35 €;
bis 72 Std.: 40 €;
zweimaliger Transit: 50 €.
 

Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.

Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50%. Hinweis: Eine Expressbearbeitung ist derzeit nur bedingt möglich, eine Samedaybearbeitung ist gar nicht möglich.

Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Kinder unter 17 Jahren erhalten das Visum kostenlos.

Gültigkeitsdauer

2 Monate ab Ausstellung.

Aufenthaltsdauer:
Transitvisum: bis 72 Std.
Touristenvisum: 7-30 Tage.
Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (Internet: www.evisa.mfa.uz).
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Bei Antragstellung per Überweisung mit abgestempeltem Zahlungsbeleg).
(e) Für Aufenthalte, die länger als 1 Monat dauern (bestimmte Nationalitäten): Touristen-Voucher (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz

Geschäftsvisum:
(a)-(f),
(e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (ggf. mit Referenznummer des usbekischen Außenministeriums).

Der postalischen Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungszeit

Mind. 1 Woche. Eine Expressbearbeitung innerhalb von 3 Tagen ist derzeit nur bedingt möglich.

Meldepflicht

Besucher müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bei der Behörde für Ein- und Ausreise UVViOG (ehemals OViR) melden, wenn sie privat untergebracht sind, oder sich durch das Hotel registrieren lassen (Bei Einreise mit Touristenvisa ist die Registrierung nur durch das Hotel möglich). Der Beleg über die Registrierung ist für die Ausreise notwendig.

Aufenthaltsgenehmigung

Für Langzeitaufenthalte ist ein HIV-Test notwendig.

Anmerkung - Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
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