| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russische Föderation und Ukraine.
Transit
Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage);
Geschäftsvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (einmalig, bis 30 Tage);
100 € (einmalig, bis 3 Monate);
140 € (einmalig, bis 6 Monate);
180 € (einmalig, bis 1 Jahr).
170 € (mehrmalig, für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten);
270 € (mehrmalig, 1 Jahr).
Transitvisum:
bis 24 Std.: 30 €;
bis 48 Std.: 35 €;
bis 72 Std.: 40 €;
zweimaliges Visum: 50 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Touristenvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage);
Geschäftsvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (einmalig, bis 30 Tage);
100 € (einmalig, bis 3 Monate);
140 € (einmalig, bis 6 Monate);
180 € (einmalig, bis 1 Jahr).
170 € (mehrmalig, für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten);
270 € (mehrmalig, 1 Jahr).
Transitvisum:
bis 24 Std.: 30 €;
bis 48 Std.: 35 €;
bis 72 Std.: 40 €;
zweimaliges Visum: 50 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: bis 72 Std; Touristenvisum: 1 Woche bis 1 Monat. Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt. Visa sollten unbedingt vor der Abreise beantragt werden.
Unterlagen
Touristenvisum: (a) Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumsstempel. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr/Zahlungsbeleg (Scheck, Überweisung). (e) Für Aufenthalte, die länger als einen Monat dauern: Touristen-Voucher (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (Muss vom usbekischen Auswärtigen Amt nicht mehr bestätigt werden).
Antragstellung per Fax oder auf dem Postweg ist ebenfalls möglich (in Wien nur persönliche Beantragung). Der postalischen Beantragung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (Muss vom usbekischen Auswärtigen Amt nicht mehr bestätigt werden).
Antragstellung per Fax oder auf dem Postweg ist ebenfalls möglich (in Wien nur persönliche Beantragung). Der postalischen Beantragung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
3 Tage. Ca. 2 Wochen auf postalischem Weg (Berlin).
Meldepflicht
Besucher müssen sich bei der Ankunft bei der örtlichen Polizei melden, wenn sie privat untergebracht sind, oder sich durch das Hotel registrieren lassen.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer über 3 Monate in Usbekistan bleibt, muss sich u. U. einem HIV-Test unterziehen.





