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Usbekistan Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein

Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russische Föderation und Ukraine.

Transit

Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
60 € (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage);
Geschäftsvisum:
60
€ (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 € (einmalig, bis 15 Tage);
80 € (einmalig, bis 30 Tage);
100 € (einmalig, bis 3 Monate);
140 € (einmalig, bis 6 Monate);
180 € (einmalig, bis 1 Jahr).
170 € (mehrmalig, für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten);
270 € (mehrmalig, 1 Jahr).
Transitvisum:
bis 24 Std.: 30 €;
bis 48 Std.: 35 €;
bis 72 Std.: 40 €;
zweimaliges Visum: 50 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 20 € für jede Gruppe.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Transitvisum: bis 72 Std; Touristenvisum: 1 Woche bis 1 Monat. Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt. Visa sollten unbedingt vor der Abreise beantragt werden.

Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumsstempel. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr/Zahlungsbeleg (Scheck, Überweisung). (e) Für Aufenthalte, die länger als einen Monat dauern: Touristen-Voucher (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (Muss vom usbekischen Auswärtigen Amt nicht mehr bestätigt werden).
Antragstellung per Fax oder auf dem Postweg ist ebenfalls möglich (in Wien nur persönliche Beantragung). Der postalischen Beantragung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

3 Tage. Ca. 2 Wochen auf postalischem Weg (Berlin).

Meldepflicht

Besucher müssen sich bei der Ankunft bei der örtlichen Polizei melden, wenn sie privat untergebracht sind, oder sich durch das Hotel registrieren lassen.

Aufenthaltsgenehmigung

Wer über 3 Monate in Usbekistan bleibt, muss sich u. U. einem HIV-Test unterziehen.

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