Länderinfos
Uruguay
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Uruguay
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. .
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die an der Grenzstelle einen Einreisezettel erhalten, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss (Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist) :
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist erforderlich.
Visaarten
Transit- und Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Touristenvisum: ca. 35 US$. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migracion möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass die Impfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. .
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. .
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die an der Grenzstelle einen Einreisezettel erhalten, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss (Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist) :
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist erforderlich.
Visaarten
Transit- und Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Touristenvisum: ca. 35 US$. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben.
Touristenvisum: ca. 35 US$. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migracion möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass die Impfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.



