Uruguay Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. .
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. .
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten :
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Reisende erhalten an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss (Einreisezettel sollte gut aufbewahrt werden, da eine Neuausstellung zeitaufwändig ist).
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Reisende erhalten an der Grenzstelle einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss (Einreisezettel sollte gut aufbewahrt werden, da eine Neuausstellung zeitaufwändig ist).
Transit
Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Reisenden erforderlich.
Visaarten
Transit- und Touristenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Touristenvisum: ca. 35 US$. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben.
Touristenvisum: ca. 35 US$. Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben.
Gültigkeitsdauer
3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migración möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch spätestens 4 Wochen vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass die Impfung maximal 1 Jahr und mindestens 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde.
Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Internetseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (http://www.conuruale.de/) erhältlich.
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Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Internetseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (http://www.conuruale.de/) erhältlich.



