USA Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden, wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Einreisebestimmungen
Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie:
Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 200 USD für F-/M-Visa und 180 USD für J-Visa und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-160 von allen Antragsstellern eingereicht werden.
Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen umfassen, brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumpflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen.
Handgepäckregelungen: Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.
Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.
Reisegepäck: Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor.
Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung stecken.
Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.
Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie:
- im Besitz eines den Bestimmungen entsprechenden maschinenlesbaren Reisepasses (vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt) oder e-Reisepasses sind;
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen;
- über ein Rück- oder Weiterflugticket verfügen (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf) und
- im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization, s. Meldepflicht) sind. Achtung: Fluggesellschaften sind seit 2010 verpflichtet, Reisende ohne gültige ESTA-Genehmigung bereits beim Check-in zurückzuweisen.
Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 200 USD für F-/M-Visa und 180 USD für J-Visa und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-160 von allen Antragsstellern eingereicht werden.
Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen umfassen, brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumpflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen.
Handgepäckregelungen: Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden.
Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.
Reisegepäck: Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor.
Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung stecken.
Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein.
Ausgenommen sind Teilnehmer am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit), deren Reisepässe während des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.
Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) benutzt werden zu können.
Biometrische deutsche Reisepässe: In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig.
Biometrische österreichische Reisepässe: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr.
Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden.
Biometrische Schweizer Reisepässe: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Ausgenommen sind Teilnehmer am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit), deren Reisepässe während des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.
Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) benutzt werden zu können.
Biometrische deutsche Reisepässe: In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig.
Biometrische österreichische Reisepässe: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr.
Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden.
Biometrische Schweizer Reisepässe: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und nur dann für die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Noch gültige Kinderausweise sind nicht für die Einreise in die USA nutzbar.
Österreicher: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisiertem Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.
Schweizer: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisiertem Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.
Schweizer: Der biometrische Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.
Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visa Waiver Program (VWP): U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s.o. Anmerkung - Einreisebestimmungen):
Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Griechenland, Polen, Rumänien und Zypern);
Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt. Am 5. Januar 2004 ist das US-Visit-Programm in Kraft getreten, aufgrund dessen von ein-und ausreisendenen Besuchern Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden.
Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.
Visa Waiver Program (VWP): U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s.o. Anmerkung - Einreisebestimmungen):
Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Griechenland, Polen, Rumänien und Zypern);
Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt. Am 5. Januar 2004 ist das US-Visit-Programm in Kraft getreten, aufgrund dessen von ein-und ausreisendenen Besuchern Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden.
Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.
Anmerkung - Reisepaß/Visa
Aufgrund der sich häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen).
Transit
Nur für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s.o. Visum) gilt der visumfreie Transit durch die USA, wenn sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:
- bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland,
- der Transitraum wird nicht verlassen,
- nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften),
- nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten.
Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.
- bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland,
- der Transitraum wird nicht verlassen,
- nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften),
- nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten.
Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.
Visaarten
NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Türken:
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Deutsche, Österreicher und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 91,70 € (wechselkursabhängig, Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Deutsche und Österreicher bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, das Visum selbst ist kostenlos:
- Visum (für Deutsche und Österreicher für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.
Schweizer und Türken:
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 144,10 CHF (wechselkursabhängig, Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Schweizer bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum (für Schweizer für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.
Bezahlung nur per Überweisung möglich. Es werden weder Eurochecks noch Bargeld akzeptiert.
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Deutsche, Österreicher und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 91,70 € (wechselkursabhängig, Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Deutsche und Österreicher bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, das Visum selbst ist kostenlos:
- Visum (für Deutsche und Österreicher für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.
Schweizer und Türken:
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 144,10 CHF (wechselkursabhängig, Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Schweizer bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum (für Schweizer für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.
Bezahlung nur per Überweisung möglich. Es werden weder Eurochecks noch Bargeld akzeptiert.
Gültigkeitsdauer
Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.
Antragstellung
In Deutschland und in Österreich: Im Allg. ist eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) erforderlich. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) online unter http://evisaforms.state.gov eingereicht werden. Für den Visa-Antrag darf seit dem 1. November 2006 nur noch das elektronische Formular DS-160 benutzt werden. Alle Antragsteller für J, F, und M Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller fürr H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisakategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen das elektronische Visumantragsformular (DS-160) verwenden. Das elektronische Antragsformular befindet sich auch auf der Website der Amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/formulare.html (in Deutsch) und unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/visa_forms.html (in Englisch) und für Österreicher auf http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_formulare.htm). Das EVAF steht auf Deutsch, Englisch und in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Antragsteller, die ohne elektronisches Antragsformular zum Visagespräch erscheinen, müssen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Es besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, das elektronische Formular an einem Computer mit Internetzugang der Botschaft oder des Konsulats oder, falls vorhanden, in einem Internetcafé in der Nähe auszufüllen, damit der Antrag am Tag des Gesprächstermins fertiggestellt werden kann.
Hinweis: Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum - Formular DS-2019) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht bei der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.
In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen.
Hinweis: Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum - Formular DS-2019) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht bei der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.
In der Schweiz: Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen.
Bearbeitungszeit
Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den Registrierungsmaßnahmen kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen. Die US-Botschaft in Berlin empfiehlt, den Antrag möglichst 6-8 Wochen vor der geplanten Abreise online einzureichen bzw. sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin zu bemühen. Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.
Meldepflicht
Touristen, die im Rahmen des Visa Waiver-Programms visumfrei einreisen dürfen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor Abreise mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) online registrieren (Internet: https://esta.cbp.dhs.gov, auch in deutscher Sprache möglich). Die ESTA-Anmeldung gilt zwei Jahre lang für sämtliche Reisen in die USA oder bis der Reisepass des Antragstellers ungültig wird oder sich andere persönliche Daten ändern (Name, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder wenn sich die Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat.
Es empfiehlt sich, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und während einer USA-Reise mit sich zu führen.
Wenn ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgeschickt wurde, rät das Department of Homeland Security, einen zweiten Antrag mit den korrekten Informationen abzuschicken. Normalerweise wird der erste Antrag dann überschrieben. Falls nicht, kann eine erläuternde E-Mail an cbp.esta@dhs.gov geschickt werden. Danach wird das Problem manuell behoben und der neue Antrag kann abgesendet werden.
Reisende sollten zur ESTA-Registrierung nur die offizielle Internetadresse des US-Heimatschutzministeriums nutzen, keine anderen, evl. durch Internet-Suchmaschinen angebotenen Internetseiten, die zu Unrecht oft erhebliche Gebühren verlangen. ESTA ist kostenlos.
Es empfiehlt sich, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und während einer USA-Reise mit sich zu führen.
Wenn ein fehlerhafter ESTA-Antrag abgeschickt wurde, rät das Department of Homeland Security, einen zweiten Antrag mit den korrekten Informationen abzuschicken. Normalerweise wird der erste Antrag dann überschrieben. Falls nicht, kann eine erläuternde E-Mail an cbp.esta@dhs.gov geschickt werden. Danach wird das Problem manuell behoben und der neue Antrag kann abgesendet werden.
Reisende sollten zur ESTA-Registrierung nur die offizielle Internetadresse des US-Heimatschutzministeriums nutzen, keine anderen, evl. durch Internet-Suchmaschinen angebotenen Internetseiten, die zu Unrecht oft erhebliche Gebühren verlangen. ESTA ist kostenlos.
Einreise mit Haustieren
Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64) eingeholt werden.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.
Katzen benötigen keinen Impfnachweis.
Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 130 Tage in Quarantäne.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.
Katzen benötigen keinen Impfnachweis.
Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 130 Tage in Quarantäne.
Anmerkung - Reisepass
Auf der Visa-Informationsseite der US-amerikanischen Botschaft www.us-botschaft.de können aktuelle Visa-Regelungen und Visa-Antragsformulare abgerufen werden.
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