The World Travel Guide
        
  Home
Länderinfos
Flughafeninfos
Städteführer
Weltzeituhr
Wetter
  Photo Competition
  Webshop
  Unterkunft
  Autovermietung
  Auto Europe - Mietwagen
  Urlaubsbroschüre
  Urlaubsreisen
  Flug
  Mietwagen
  Hotel Buchen
  Last Minute Hotels
  Reiseversicherung
  Hotel buchen
 

Das Reiseportal


USA Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

U.a. folgenden Reisenden wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert, sofern zuvor kein Waiver of Ineligibility ausgestellt worden ist:
(a) Personen mit schweren ansteckenden oder psychischen Krankheiten
(b) Personen mit Vorstrafenregister;
(c) Drogenabhängigen, -benutzern oder -händlern;
(d) Personen, die zuvor aus den USA ausgewiesen wurden oder denen die Einreise innerhalb der letzten fünf Jahre verweigert wurde.
(e) Personen, die sich selbst als Faschisten oder Kommunisten bezeichnen.
(f) Personen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind.
(g) Inhabern griechischer Reisepässe, die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellt wurden.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Unterkunfts- und Flugdatenübermittlung 
Reisende müssen vor der Einreise ihre erste Adresse in den USA - in der Regel ein Hotel - angeben. Wer keine Unterkunftsadresse angibt, dem kann die Einreise verwehrt werden.

Fluggesellschaften, die die Vereinigten Staaten anfliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden Zugriff auf alle vorhandenen Passagierdaten zu gewähren. Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten, zu denen die Angaben über Straßenname, Hausnummer, Stadt, Bundesstaat und Postleitzahl sowie das Wohnsitzland gehören, kurz nach Abflug den US-Behörden.
Das US-Ministerium für Heimatschutz verpflichtet sich, die übermittelten Daten zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und zur Abwendung grenzüberschreitender Verbrechen zu verwenden. Die Daten werden mindestens 3,5 Jahre gespeichert. 

Das dazugehörige Formular zum Ausfüllen zu Hause stellt der DRV unter http://www.drv.de/fileadmin/user_upload/APIS_Formblatt.pdf zur Verfügung.

Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen
Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online (www.ice.gov/sevis) die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt $100 und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muss zusätzlich das Antragsformular DS-158 von allen Antragsstellern eingereicht werden.

Visum für Sprachschüler
Für Sprachreisen, die mehr als 18 Lektionen umfassen, brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. Nicht visumpflichtig sind Sprachaufenthalte mit weniger als 18 Lektionen.

Handgepäckregelungen
Bei Flugreisen in die USA ist die Mitnahme von Flüssigkeiten in begrenzter Menge möglich:
Auf Anordnung der deutschen sowie der US-amerikanischen Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 100 ml. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der USA-Sondersicherheitskontrolle gekauft werden, dürfen ebenfalls mit an Bord genommen werden. Auf der Internetseite der Transportation Security Administration (Internet: www.tsa.gov) gibt es Informationen auch auf Deutsch zum kostenlosen Download. Informiert wird u.a. über die Mitnahme von Flüssigkeiten, Schuhen, Handys und Laptops. Außerdem gibt es Verhaltens-Tipps für die Einreise.

Reisegepäck
Lose Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen generell nicht ins Fluggepäck, sondern nur noch begrenzt im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus kommen vor allem in Laptops, aber auch hochwertigen Fotoausrüstungen und modernen Mobiltelefonen vor.
Erlaubt sind Ersatzakkus im Handgepäck, die einen Lithium-Gehalt von unter acht Gramm haben. Sie müssen in Plastiktüten oder in der Originalverpackung stecken.

Arbeiten in den USA
Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich. 

Anmerkung: Aufgrund der sich vor allem in der letzten Zeit häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, auch für Staatsangehörige der USA, muss noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein, ausgenommen sind Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) (grundsätzlich nur für touristische und Geschäftsreisen gültig), deren Reisepässe während des Aufenthalts gültig sein müssen. Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass. 
Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) benutzt werden zu können.

Biometrische deutsche Reisepässe 
In biometrischen Reisepässen ist ein digitales Porträt gespeichert und seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke des Inhabers. Später wird ein Scan der Iris mit aufgenommen. Die vorher ausgestellten biometrischen, maschinenlesbaren Reisepässe ohne Fingerabdruck bleiben weiter gültig.

Biometrische österreichische Reisepässe
Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit mehr.
Österreichische Reisepässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können nach wie vor zur Einreise unter dem Visa Waiver Program verwendet werden.

Biometrische Schweizer Reisepässe
Erste biometrische Schweizer Pässe werden seit dem 4.9.2006 ausgestellt. Ungeachtet des Einführungstermins gilt: Wer in die USA reist, kann dies gemäß den aktuellen US-Bestimmungen ohne biometrischen Pass und ohne Visum tun, wenn er einen Schweizer Pass vom Model 03 besitzt, dessen Ausstelldatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt. Auch der elektronisch lesbare Pass 06 wird ausgestellt. Den Pass 06 benötigen nur jene Personen, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde.

Hinweis: Seit dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) nicht mehr gültig.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und nur dann für die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Noch gültige Kinderausweise sind nicht für die Einreise in die USA nutzbar.

Österreicher: Inhaber von österreichischen Reisepässen, die am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellt wurden (mit Chip und digitalisiertem Foto) können ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen. Der neu ausgestellte österreichische Kinderreisepass (ohne Chip aber mit einem digitalisiertem Foto) kann für Reisen unter dem Visa Waiver Program nur dann verwendet werden, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Der Eintrag des Kindes im Pass eines mitreisenden Elternteils wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.

Schweizer: Die visumfreie Einreise ist möglich mit einem Schweizer Pass vom Model 03, dessen Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2006 liegt. Auch der elektronisch lesbare neue Pass 06 wird ausgestellt. Den neuen Pass 06 benötigen nur jene Personen, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kanada und Bermuda, die mit einem gültigen Reisepass einreisen können, sowie Mexiko (nur mit gültiger Border Crossing Card DSP-150).
Visa Waiver Program (VWP): U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen oder Geschäftsleute visumsfrei in die USA für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen, falls sie ein gültiges Weiter- bzw. Rückflugticket besitzen, über einen e-Reisepass oder über einen maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, verfügen und per Flugzeug oder Schiff einer Transportgesellschaft des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (VWP – Visa Waiver Program) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
Hinweis: Das Permanent Visa Waiver Program gilt nicht generell für alle, sondern nur für vertraglich festgesetzte Flug- und Kreuzfahrtlinien (signatory carrier). Zusätzlich muss von allen visabefreiten Reisenden das Formblatt I-94W, das an Bord aller angeschlossenen Transportunternehmen erhältlich ist, ausgefüllt werden.
Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt. Am 5. Januar 2004 ist das US-Visit-Programm in Kraft getreten, aufgrund dessen von ein-und ausreisendenen Besuchern Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden.

Anmerkungen:
Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.

Transit

Aus Sicherheitsgründen wurde der visumfreie Transit für ansonsten visumpflichtige Reisende am 2. August 2003 eingestellt. Betroffen sind die Programme Transit Without Visa (TWOV) und International-to-International Transit (ITI). Diese Änderung gilt nicht für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s.o.), welche die USA weiterhin unter den folgenden Bedingungen ohne Transitvisum durchreisen können: Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.

Visaarten

NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Türken:
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Deutsche, Österreicher und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 131 US$ (ca. 89 €) (Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Deutsche, Österreicher und Türken bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum (für Deutsche und Österreicher: Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
 zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt
.
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.

Schweizer:
Die folgende Visabearbeitungsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken.
Visabearbeitungsgebühr: 144,10 CHF (Antragsgebühren werden nicht zurückerstattet).
Schweizer bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum  (für Schweizer für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.



Bezahlung nur per Überweisung möglich. Es werden weder Eurochecks noch Bargeld akzeptiert.

Gültigkeitsdauer

Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.

Antragstellung

In Deutschland und in Österreich: Im Allg. ist eine persönliche Antragstellung im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) erforderlich. Alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin und in Wien sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München müssen zunächst mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) online unter http://evisaforms.state.gov eingereicht werden. Für den Visa-Antrag darf seit dem 1. November 2006 nur noch das elektronische Formular DS-156 benutzt werden. Alle Antragsteller für J, F, und M Visa (Austauschprogrammteilnehmer und Studenten) sowie alle Antragsteller fürr H, L, O, P, Q, R, E und A, G, und I Visa (alle temporären Arbeitsvisakategorien, Handelstreibende, Investoren und Journalisten) müssen das elektronische Visumantragsformular (DS-156) verwenden. Das elektronische Antragsformular befindet sich auch auf der Website der Amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/formulare.html (in Deutsch) und unter http://germany.usembassy.gov/germany/visa/visa_forms.html (in Englisch) und für Österreicher auf http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv_formulare.htm). Das EVAF steht auf Deutsch, Englisch und in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Antragsteller, die ohne elektronisches Antragsformular zum Visagespräch erscheinen, müssen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Es besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, das elektronische Formular an einem Computer mit Internetzugang der Botschaft oder des Konsulats oder, falls vorhanden, in einem Internetcafé in der Nähe auszufüllen, damit der Antrag am Tag des Gesprächstermins fertiggestellt werden kann.

Hinweis:
Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum - Formular DS-2019) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht bei der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.

In der Schweiz:
Alle Visumsantragsteller einschließlich Studenten, Austauschbesucher, Arbeitsvisum- Antragsteller, Kapitalanleger, müssen für den Visumsantrag persönlich in die Botschaft kommen.

Unterlagen

(

Bearbeitungszeit

Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den neu eingeführten Registrationsmaßnahmen, kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen. Die US-Botschaft in Berlin empfiehlt, den Antrag möglichst 6-8 Wochen vor der geplanten Abreise online einzureichen bzw. sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin zu bemühen. Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.

Einreise mit Haustieren

Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04) eingeholt werden.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.

Hinweis

Auf der Visa-Informationsseite der US-amerikanischen Botschaft www.us-botschaft.de können aktuelle Visa-Regelungen und Visa-Antragsformulare abgerufen werden.

Guides



zugehörige Guides




 ©Copyright: World Travel Guide - Nexus Business Media. All Rights Reserved 2008 Impressum | Kontakt | Nutzerbedingungen | Datenschutz