Großbritannien und Nordirland Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
[1] Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahme: Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass).
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsreisen von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger sind in der Regel von dieser Transiterleichterung ausgenommen und benötigen ein Transitvisum. Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie:
- einen noch mindestens 3 Monate gültigen einheitlichen EU-Aufenthaltstitel für ein EU-Land oder ein noch mindestens 3 Monate gültiges Visum der Kategorie D für ein EU-Land besitzen, oder
- über Großbritannien in die USA oder nach Kanada, Australien oder Neuseeland fliegen und ein gültiges Einreisevisum für das betreffende Land sowie ein gültiges Flugticket für die Fluganreise über Großbritannien besitzen.
Visaarten
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
88 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
306 € (mehrfache Einreise, 1-2 Jahre gültig);
563 € (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig);
813 € (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
60 € (Flugzeugwechsel);
60 € (Flughafenwechsel).
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Alle Antragsteller, die ein Visum für Großbritannien beantragen, müssen ihre Anträge persönlich beim Dienstleistungspartner des Britischen Generalkonsulats und der zuständigen Visa Application Centres in Düsseldorf, Berlin oder München, World Bridge Service, einreichen und dafür vorher einen Termin vereinbaren (Internet: www.visainfoservices.com).
Antragstellung
Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg:
Besuchervisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens für den gesamten Aufenthalt gültig ist (wenn in den letzten 12 Monaten ausgestellt, eine Kopie oder das Original des vorhergehenden Reisepasses).
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Arbeits- oder Studienbescheinigung.
(f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung.
(g) Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflugtickets.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die noch mindestens 2 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist.
Geschäftsvisum:
(j) Entsendungsschreiben der eigenen Firma sowie Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angaben zu Reisegrund und -dauer.
Bearbeitungszeit
Dokumente bei der Einreise
(a) Ausreichende Geldmittel.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Gültige Reisepapiere für das Zielland
Verlängerung des Aufenthalts
EU-Bürger, die sich länger als die visumfreien 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ihr Aufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. In Großbritannien sind für die dazu notwendige polizeiliche Anmeldung die örtlichen Polizeidienststellen zuständig (2 Passfotos).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen mindestens 3 Monate alt sein und als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Zeckenbehandlung ist seit 2012 nicht mehr erforderlich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs (Internet: www.defra.gov.uk).




