Großbritannien und Nordirland Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass) und Schweiz;
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass) und Schweiz;
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder erhalten Visa mit dem Vermerk
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder erhalten Visa mit dem Vermerk
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz.
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger sind in der Regel von dieser Transiterleichterung ausgenommen und benötigen ein Transitvisum. Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie:
- einen noch mindestens 3 Monate gültigen einheitlichen EU-Aufenthaltstitel für ein EU-Land oder ein noch mindestens 3 Monate gültiges Visum der Kategorie D für ein EU-Land besitzen, oder
- über Großbritannien in die USA oder nach Kanada, Australien oder Neuseeland fliegen und ein gültiges Einreisevisum für das betreffende Land sowie ein gültiges Flugticket für die Fluganreise über Großbritannien besitzen.
Türkische Staatsbürger sind in der Regel von dieser Transiterleichterung ausgenommen und benötigen ein Transitvisum. Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie:
- einen noch mindestens 3 Monate gültigen einheitlichen EU-Aufenthaltstitel für ein EU-Land oder ein noch mindestens 3 Monate gültiges Visum der Kategorie D für ein EU-Land besitzen, oder
- über Großbritannien in die USA oder nach Kanada, Australien oder Neuseeland fliegen und ein gültiges Einreisevisum für das betreffende Land sowie ein gültiges Flugticket für die Fluganreise über Großbritannien besitzen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich:
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
77 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
247 € (mehrfache Einreise, 1-2 Jahre gültig);
460 € (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig);
575 € (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
53 € (Flugzeugwechsel);
53 € (Flughafenwechsel).
Bei Kartenzahlung im Visa Application Centre wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz:
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
117 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
376 CHF (mehrfache Einreise, 1-2 Jahre gültig);
700 CHF (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig);
875 CHF (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
81 CHF (Flugzeugwechsel);
81 CHF (Flughafenwechsel).
Bei Kartenzahlung im Visa Application Centre wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
77 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
247 € (mehrfache Einreise, 1-2 Jahre gültig);
460 € (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig);
575 € (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
53 € (Flugzeugwechsel);
53 € (Flughafenwechsel).
Bei Kartenzahlung im Visa Application Centre wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz:
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
117 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
376 CHF (mehrfache Einreise, 1-2 Jahre gültig);
700 CHF (mehrfache Einreise, 5 Jahre gültig);
875 CHF (mehrfache Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
81 CHF (Flugzeugwechsel);
81 CHF (Flughafenwechsel).
Bei Kartenzahlung im Visa Application Centre wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Antragstellung
Alle Antragsteller, die ein Visum für Großbritannien beantragen, müssen ihre Anträge persönlich beim Dienstleistungspartner des Britischen Generalkonsulats, der Computer Sciences Corporation (CSC) in Düsseldorf, Berlin oder München einreichen und dafür vorher einen Termin vereinbaren. Alle Visumanfragen müssen direkt an WorldBridge (ein Geschäftszweig des CSC) adressiert werden (Internetseite www.visainfoservices.com).
Bearbeitungszeit
Der Visumantrag sollte möglichst mehrere Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk).
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Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk).
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