| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass) und Schweiz;
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.) benötigen einen Reisepass) und Schweiz;
Anmerkung: Staatsbürger der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarns und Polens können nur mit einem neuen Personalausweis einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder erhalten Visa mit dem Vermerk "Child Visitor".
Kinder, die im Reisepass eines Erwachsenen eingetragen sind, müssen mit dieser Begleitperson reisen. Sollte ein Kind allein reisen, muss ein unterzeichnetes Schreiben der Eltern bzw. des Vormundes dies bestätigen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Pass eines begleitenden Elternteils (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder erhalten Visa mit dem Vermerk "Child Visitor".
Kinder, die im Reisepass eines Erwachsenen eingetragen sind, müssen mit dieser Begleitperson reisen. Sollte ein Kind allein reisen, muss ein unterzeichnetes Schreiben der Eltern bzw. des Vormundes dies bestätigen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz.
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Hinweis für türkische Staatsangehörige: Von dieser Regelung ausgenommen sind u.a. türkische Staatsbürger, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen.
Hinweis für türkische Staatsangehörige: Von dieser Regelung ausgenommen sind u.a. türkische Staatsbürger, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich:
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für deutsche, österreichische und türkische Staatsangehörige. Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
90 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
63 € (Flugzeugwechsel);
63 € (Flughafenwechsel).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für schweizer und türkische Staatsangehörige. Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
145 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
460 CHF (mehrfache Einreise, mehr als 6 Monate gültig).
Transitvisum:
101 CHF (Flugzeugwechsel);
101 CHF (Flughafenwechsel).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für deutsche, österreichische und türkische Staatsangehörige. Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
90 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig);
286 € (mehrfache Einreise, bis zu 10 Jahre gültig).
Transitvisum:
63 € (Flugzeugwechsel);
63 € (Flughafenwechsel).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für schweizer und türkische Staatsangehörige. Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
145 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
460 CHF (mehrfache Einreise, mehr als 6 Monate gültig).
Transitvisum:
101 CHF (Flugzeugwechsel);
101 CHF (Flughafenwechsel).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Antragstellung
Alle Antragsteller, die ein Visum für Großbritannien beantragen, müssen ihre Anträge persönlich beim Dienstleistungspartner des Britischen Generalkonsulats, der Computer Sciences Corporation (CSC) in Düsseldorf, Berlin oder München einreichen und dafür vorher einen Termin vereinbaren. Alle Visumanfragen müssen direkt an WorldBridge (ein Geschäftszweig des CSC) adressiert werden, entweder per E-Mail über die Internetseite www.visainfoservices.com/ oder telefonisch (Tel: 035 12574 095). Anfragen sollten nicht mehr unmittelbar an die Britische Botschaft in Berlin oder eines der Britischen Konsulate in Düsseldorf und München gerichtet werden.
Bearbeitungszeit
Der Visumantrag sollte möglichst mehrere Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm).
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm).





