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Vereinigte Arabische Emirate Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja/1
Österreich Ja/1
Schweiz Ja/1
Andere EU-Länder Ja/1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Mit einer Chipkarte, die am Flughafen in Dubai gegen Vorlage des Passes und eines Passfotos sowie nach Abnahme eines Fingerabdrucks und der Entrichtung von 160 Dirham (ca. 34 €) erhältlich ist, kann man die elektronische Durchgangskontrolle im neu eingerichteten E-Gate nutzen, was die Einreiseabfertigung schneller und unkomplizierter macht. Weitere Informationen vom Dubai Naturalization and Residency Department (DNRD) (Internet: www.dnrd.gov.ae).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (muss noch 6 Monate gültig sein). Die Einreise mit Kinderausweis ohne Lichtbild ist problematisch. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien.

Visum bei der Einreise
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gebührenfrei erhalten:
EU-Länder und Schweiz, (Großbritannien für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen) (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ein Visum vor der Einreise beantragen müssen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum kann u.U. verlassen werden.

Visagebühren

Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen von Dubai ein kostenloses Visum für 30 Tage.

Das Besuchervisum für Türken kostet 100 Dh.

Gültigkeitsdauer

2 Monate ab Ausstellungsdatum.

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Visa für Touristen und Besucher (Verwandtenbesuch) müssen vom Hotel/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Hierfür sind im Voraus die Flugnummer und Personalien sowie die Nummer des Reisepasses erforderlich. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt.

Bearbeitungszeit

2-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechzeitig vor Abreise zu stellen.

Verlängerung des Aufenthalts

Es besteht die Möglichkeit, das Visum gegen eine Gebühr von 500 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und für Vögel wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Eine Einfuhrgenehmigung wird nur verlangt, wenn das Tier als Frachtgut reist. Wird es als Handgepäck transportiert, ist keine Einfuhrgenehmigung obligatorisch. In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei eingeholt werden.

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