Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
2.000 Zigaretten oder 200 Zigarren oder 2 kg Tabak;
2 l Spirituosen und 2 l Wein (in Sharjah herrscht jedoch Alkoholverbot) (nur Nicht-Muslime);
Parfüm und andere Gegenstände für den persönlichen Bedarf.
2.000 Zigaretten oder 200 Zigarren oder 2 kg Tabak;
2 l Spirituosen und 2 l Wein (in Sharjah herrscht jedoch Alkoholverbot) (nur Nicht-Muslime);
Parfüm und andere Gegenstände für den persönlichen Bedarf.
Narkotika, Schusswaffen und Munition, Natur- oder gezüchtete Perlen, roher Fisch und Meeresfrüchte, Obst und Gemüse aus Cholera-Infektionsgebieten. Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.
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