Länderinfos
Vereinigte Arabische Emirate
zollfrei einkaufen
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Vereinigte Arabische Emirate
Folgende Artikel können zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden:
400 Zigaretten und Zigarren im Wert von 3000 Dh und 2 kg Tabak;
Parfüm und andere Gegenstände für den persönlichen Bedarf die den Gegenwert von 3000 AED nicht überschreiten;
Abu Dhabi und Fujairah: 4 l Spirituosen (über 22%) (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Dubai: 24 Dosen Bier und 4 l alkoholische Getränke (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Sharjah: 2 l alkoholische Getränke und ein Kasten Bier (nur Nicht-Muslime über 18 J.).
Einfuhrverbot
Narkotika, Schusswaffen und Munition, Natur- oder gezüchtete Perlen, roher Fisch und Meeresfrüchte, Obst und Gemüse aus Cholera-Infektionsgebieten. Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Folgende Artikel können zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden:
400 Zigaretten und Zigarren im Wert von 3000 Dh und 2 kg Tabak;
Parfüm und andere Gegenstände für den persönlichen Bedarf die den Gegenwert von 3000 AED nicht überschreiten;
Abu Dhabi und Fujairah: 4 l Spirituosen (über 22%) (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Dubai: 24 Dosen Bier und 4 l alkoholische Getränke (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Sharjah: 2 l alkoholische Getränke und ein Kasten Bier (nur Nicht-Muslime über 18 J.).
400 Zigaretten und Zigarren im Wert von 3000 Dh und 2 kg Tabak;
Parfüm und andere Gegenstände für den persönlichen Bedarf die den Gegenwert von 3000 AED nicht überschreiten;
Abu Dhabi und Fujairah: 4 l Spirituosen (über 22%) (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Dubai: 24 Dosen Bier und 4 l alkoholische Getränke (nur Nicht-Muslime über 18 J.);
Sharjah: 2 l alkoholische Getränke und ein Kasten Bier (nur Nicht-Muslime über 18 J.).
Einfuhrverbot
Narkotika, Schusswaffen und Munition, Natur- oder gezüchtete Perlen, roher Fisch und Meeresfrüchte, Obst und Gemüse aus Cholera-Infektionsgebieten. Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.




