| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Da sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.
Hinweis: Für mitreisende Kinder, die im Reisepass einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.
Hinweis: Für mitreisende Kinder, die im Reisepass einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Visum
Erforderlich u.a. für alle Staatsbürger aus den, in der obigen Tabelle, genannten Ländern.
Visum bei der Einreise:
Sofortvisa können nur in begründeten Ausnahmefällen am Minsk-2 Flughafen (MSQ) für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen.
Achtung: Staatsangehörige jener Länder, in denen sich eine belorussische Vertretung befindet, wird dringend empfohlen, das Visum dort vor der Reise zu beantragen.
Visum bei der Einreise:
Sofortvisa können nur in begründeten Ausnahmefällen am Minsk-2 Flughafen (MSQ) für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen.
Achtung: Staatsangehörige jener Länder, in denen sich eine belorussische Vertretung befindet, wird dringend empfohlen, das Visum dort vor der Reise zu beantragen.
Transit
Eine Möglichkeit zum visumfreien Transit besteht nicht. Es muss vor der Durchreise ein Transitvisum beantragt werden.
Visaarten
Einfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 10 Personen.
Visagebühren
Deutschland
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für deutsche Staatsangehörige.
Besuchervisum:
65 € (mind. 1 Woche Bearbeitungszeit, einmalige Einreise).
115 € (1-3 Tage Bearbeitungszeit, einmalige Einreise).
Touristenvisum:
50 € (mind. 1 Woche Bearbeitungszeit).
90 € (1-3 Tage Bearbeitungszeit).
Transitvisum:
mind. 1 Woche Bearbeitungszeit:
30 € (in eine Richtung),
55 € (hin und zurück).
1-3 Tage Bearbeitungszeit:
55 € (in eine Richtung),
105 € (hin und zurück).
Österreich
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für österreichische Staatsangehörige.
Visum für Privat- oder Geschäftsreise:
65 € (einmalige Einreise)
115 € (zweimalige Einreise)
Touristenvisum:
50 € (einmalige Einreise)
Transitvisum:
30 € (in eine Richtung),
55 € (hin und zurück).
Gruppenvisum: 10 € pro Person.
Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expressausstellung.
Schweiz
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für schweizer Staatsangehörige.
Einfaches Visum:
90 CHF (Privat- und Geschäftsreise);
50 CHF (Touristenvisum, einfache Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).
Transitvisum:
30 CHF (in eine Richtung),
55 CHF (hin und zurück).
Gruppenvisum:
30 CHF pro Person.
Mehrfachvisum:
unterschiedlich, je nach Anzahl der Ein- und Ausreisen.
Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expressausstellung.
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für deutsche Staatsangehörige.
Besuchervisum:
65 € (mind. 1 Woche Bearbeitungszeit, einmalige Einreise).
115 € (1-3 Tage Bearbeitungszeit, einmalige Einreise).
Touristenvisum:
50 € (mind. 1 Woche Bearbeitungszeit).
90 € (1-3 Tage Bearbeitungszeit).
Transitvisum:
mind. 1 Woche Bearbeitungszeit:
30 € (in eine Richtung),
55 € (hin und zurück).
1-3 Tage Bearbeitungszeit:
55 € (in eine Richtung),
105 € (hin und zurück).
Österreich
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für österreichische Staatsangehörige.
Visum für Privat- oder Geschäftsreise:
65 € (einmalige Einreise)
115 € (zweimalige Einreise)
Touristenvisum:
50 € (einmalige Einreise)
Transitvisum:
30 € (in eine Richtung),
55 € (hin und zurück).
Gruppenvisum: 10 € pro Person.
Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expressausstellung.
Schweiz
Die folgenden angegebenen Visumgebühren gelten für schweizer Staatsangehörige.
Einfaches Visum:
90 CHF (Privat- und Geschäftsreise);
50 CHF (Touristenvisum, einfache Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen).
Transitvisum:
30 CHF (in eine Richtung),
55 CHF (hin und zurück).
Gruppenvisum:
30 CHF pro Person.
Mehrfachvisum:
unterschiedlich, je nach Anzahl der Ein- und Ausreisen.
Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expressausstellung.
Gültigkeitsdauer
Maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Deutschland: mindestens 7 Werktage. Expressausstellung: 1-3 Werktage.
Österreich: 5-7 Werktage. Expressausstellung: 2 Werktage.
Österreich: 5-7 Werktage. Expressausstellung: 2 Werktage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag nachweisen. Oder auf folgende Weise (alternativ):
· Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
· Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermöglichen,
· eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
· Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
· Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
· Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
· Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
· Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermöglichen,
· eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
· Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
· Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
· Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Krankenversicherungspflicht
Bei Reisen nach Weißrussland besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Gültigkeit in Weißrussland für die gesamte Aufenthaltsdauer des Reisenden und Deckungsbetrag von mindestens 5.000 US$. Die Vorlage dieser Voraussetzungen muss aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die weißrussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Weißrussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten weißrussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US$ pro Aufenthaltstag.
Meldepflicht
Von allen Ausländern, die sich länger als 3 Werktage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt: 2 Passbilder, 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift, 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich) und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.
Aufenthaltsgenehmigung
Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei entsprechender lokaler Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.




