Belarus Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise:
Sofortvisa können nur in begründeten Ausnahmefällen am Minsk-2 Flughafen (MSQ) für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 60 € (einmaliges Transitvisum) und 360 € (mehrmaliges Geschäfts-/Besuchervisum). Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen (Informationen unter http://www.mfa.gov.by/en/).
Achtung: Staatsangehörige jener Länder, in denen sich eine belorussische Vertretung befindet, wird dringend empfohlen, das Visum dort vor der Reise zu beantragen.
Hinweis: Reisende erhalten bei der Ankunft eine Migrationskarte, die sorgfältig aufbewahrt, stets mitgeführt und bei der Ausreise wieder abgegeben werden muss. Bei Verlust muss die nächste belorussische Ausländerbehörde benachrichtigt werden.
Transit
Visaarten
Visagebühren
Visa für Personen unter 16 Jahren sind kostenlos.
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige.
Besuchervisum: 60 € (einmalige Einreise). Expressbearbeitung: 120 €.
90 € (zweimalige Einreise). Expressbearbeitung: 180 €.
Transitvisum:
20 € (in eine Richtung). Expressbearbeitung: 40 €.
30 € (hin und zurück). Expressbearbeitung: 60 €.
Gruppenvisum (einmalige Einreise): 10 € pro Person. Expressbearbeitung: 20 € pro Person.
Gruppenvisum (zweimalige Einreise): 15 € pro Person. Expressbearbeitung: 30 € pro Person.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Besuchervisum (einfaches Visum):
(a) 1 Antragsformular (für mitreisende Kinder, die im Reisepass einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.
(e) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus.
(f) Ggf. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland/Österreich.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(a) Geschäfts-/Gastreisen über 30 Tage: Beglaubigte Einladung der belorussischen Firma bzw. einer juristischen Person in Belarus (mit Reisegrund und Kostenübernahme sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Reisepassnummer des Reisenden, Aufenthaltsdauer und Ein- und Ausreise-Daten; außerdem muss ersichtlich sein, ob Zwei- oder Dreifachvisum notwendig ist.);
Touristenvisum zusätzlich:
(a) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus.
Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 5 Personen):
(a) Reisepasse, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sind und zwei freie Seiten enthalten.
(b) Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalität.
(c) Bestätigung des Reiseveranstalters mit genauen Angaben zur Reiseroute mit Übernachtungsorten, zu den Reisedaten und den benutzten Verkehrsmitteln.
(d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.
Transitvisum:
(a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland.
(b) 1 Antragsformular.
(c) 1 aktuelles Passfoto.
(d) Gültiger Reisepass, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.
Bei postalischer Antragstellung ist in jedem Fall ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Achtung: EU-Bürger benötigen derzeit für alle Visumarten außer Transitvisa eine offizielle Einladung. Der Antragsteller muss außerdem im Visumsantrag den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (den Namen) und die Anschrift der einladenden belorussischen juristischen (natürlichen) Person sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus (z.B. Hotelanschrift) angeben. U. U. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Mehrfachvisum/Dauervisum:
Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium erfragen.
Bearbeitungszeit
5-7 Werktage. Expressausstellung: 1-3 Werktage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Mittel von ca. 11 € pro Aufenthaltstag für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise auf folgende Art und Weise nachweisen:
- Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
- Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmitteln ermöglichen,
- eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
- Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
- Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
- Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Krankenversicherungspflicht
Meldepflicht
Von allen Ausländern, die sich länger als 5 Werktage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde innerhalb der ersten fünf Tage verlangt.
Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen.
Hierzu werden benötigt: Migrationskarte, 2 Passbilder, jeweils 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (nicht bei Privatbesuchen), 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich) und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Reisende müssen dort übernachten, wo sie gemeldet sind.
Dokumente bei der Einreise
Bei Ankunft in Belarus müssen alle Reisenden eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Im Ausland abgeschlossene Policen sind i. d. R. nicht zulässig.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.



