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Folgende Artikel können zollfrei nach Belarus eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse;
1,5 l Spirituosen und 2 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 10.000 US$.
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse;
1,5 l Spirituosen und 2 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 10.000 US$.
Einfuhrbestimmungen
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt und bis zur Ausreise aufgehoben werden. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände einschließlich Währungen und Wertgegenstände vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten sehr langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.
Einfuhrverbot
Waffen, Munition, Drogen, unmoralische oder subversive, gegen Belarus gerichtete Artikel (insbesondere Fotos und Druckerzeugnisse), landwirtschaftliche Erzeugnisse. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen).
Ausfuhrverbot
Waffen, Munition, Edelmetalle und Felle. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.




