Ukraine Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei JA
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens einen Monat nach der Ausreise gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder Kinderausweis (jeweils mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Hinweis: Kinder bis 16 Jahre, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum, sondern können im Visum des Elternteils eingetragen werden.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:

EU-Länder und die Schweiz.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Transit-, Studenten-, Dienstvisum sowie Visum für Begleiter humanitärer Hilfsorganisationen, für Vertreter religiöser Missionen, für Wissenschaft-, Kultur-, Sport- und Jugendaustausch, für Journalisten, LKW-Fahrer, für einen ständigen Wohnsitz in der Ukraine oder für Erwerbstätigkeit.

Visagebühren

Deutschland
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen.
Touristen-, Privat- und Geschäftsvisum:
34 € (einmalige Einreise); 53 € (zweimalige Einreise); 
144 € (mehrmalige Einreise, nur Geschäftsvisum).
Transitvisum: 34 € (zweimaliger Transit); 53 € (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person.

Österreich
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.
Touristen-, Privat- und Geschäftsvisum:
49 € (einmalige Einreise); 70 € (zweimalige Einreise);
157 € (mehrmalige Einreise, nur Privat- und Geschäftsvisum).
Transitvisum: 38 € (zweimaliger Transit); 81 € (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum: 50% der Visumgebühren pro Person.

Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.
Touristenvisum: 73 CHF (nur mit Hotelreservierung aus der Ukraine oder mit Flugticket der Ukraine International Airlines);
Einreisevisum: 81 CHF (einmalige Einreise); 113 CHF (zweimalige Einreise); 257 CHF (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig, nicht bei Privatbesuch).
Transitvisum: 83 CHF (zweimaliger Transit); 103 CHF (mehrmaliger Transit).
Gruppenvisum: 50% der jeweiligen Visumgebühr pro Person.

Expressausstellung
kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung erhältlich, bestimmte Beschränkungen bestehen).

Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visaarten erteilen die konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Im Konsulat in Hamburg derzeit nur persönliche Antragstellung.

Bearbeitungszeit

Persönlich: 6-10 Werktage. Postalisch: Bis zu 20 Tage. Touristenvisum: 3 Tage. Expressausstellung (nur persönlich): Max. 3 Tage (Österreich: max. 5 Tage).

Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich muss in jedem Fall eine in der Ukraine gültige Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abgeschlossen werden. Ein Versicherungsschutz einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen. Ärztliche Behandlungen müssen i.d.R. trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in bar und sofort beglichen werden.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.
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