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Währung
1 Hrywnja = 100 Kopiyok (Singular: Kopiyaka). Währungskürzel: UAH (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 UAH; Münzen in den Nennbeträgen 1 UAH sowie 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Kopiyok.
Geldwechsel
Geld sollte nur in offiziellen Wechselstuben oder Banken umgetauscht werden. Nicht alle Banken haben Wechselschalter. Tauschgeschäfte auf dem Schwarzen Markt sind riskant und nicht zu empfehlen. Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in kleinen Beträgen ist empfehlenswert.
Kreditkarten
Werden nur in größeren Städten von einigen Hotels und Restaurants angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In größeren Städten kann auch an Bankautomaten Bargeld abgehoben werden.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Wechselkurse
| | UAH |
| | Juli '08 |
| 1 € | 7,31 |
| 1 CHF | 4,53 |
| 1 US$ | 4,65 |
Devisenbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung muss bis zu einem Betrag von 3.000 UAH mündlich deklariert werden. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss bis zu einem Betrag im Gegenwert von 3.000 US$ mündlich deklariert werden. Die Einfuhr der Landeswährung muss bis zu einem Betrag von 10.000 UAH schriftlich deklariert werden. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss bis zu einem Betrag im Gegenwert von 15.000 US$ schriftlich deklariert werden. Für die Einfuhr der Landeswährung von einem Betrag über 10.000 UAH und für die Einfuhr von Fremdwährungen über einem Betrag im Gegenwert von 15.000 US$ wird eine Genehmigung der Nationalbank der Ukraine benötigt.
Mit einer schriftlichen Zollerklärung können unanhängig von der Gesamtsumme Devisen in bar, Schecks oder Bankmetalle, die in die Ukraine auf gesetzlichem Wege eingeführt wurden, bei der Vorlage der entsprechenden Einfuhrzollerklärung ausgeführt werden.
Devisen, deren Gesamtsumme im Gegenwert von 10.000 US$, nicht übersteigen, dürfen unter Beachtung folgender Bestimmungen ausgeführt werden:
Mit mündlicher Erklärung:
- bis zu einem Betrag im Gegenwert von 3.000 US$ in bar und/oder Reiseschecks, sowie bis zu 3.000 UAH (ukrainische Währung).
Mit schriftlicher Erklärung:
- darüber hinausgehende Beträge im Gegenwert von bis zu 10.000 US$,
- Ausländische Währungen oder Schecks unter Vorlage von Bescheinigungen von der jeweiligen Bank, bei der das Bargeld oder die Schecks gekauft oder vom eigenen Konto abgehoben wurden (nach der Formular der Bank (Nr. 01)),
- Bankmetalle bis zu 200 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung,
- Schecks von ausländischen Banken, die auf gesetzlichem Wege unter schriftlichen Zolldeklarierung in die Ukraine geschickt wurden, sofern der Empfänger keinen Wohnsitz in der Ukraine hat.
Mit einer schriftlichen Zollerklärung können unanhängig von der Gesamtsumme Devisen in bar, Schecks oder Bankmetalle, die in die Ukraine auf gesetzlichem Wege eingeführt wurden, bei der Vorlage der entsprechenden Einfuhrzollerklärung ausgeführt werden.
Devisen, deren Gesamtsumme im Gegenwert von 10.000 US$, nicht übersteigen, dürfen unter Beachtung folgender Bestimmungen ausgeführt werden:
Mit mündlicher Erklärung:
- bis zu einem Betrag im Gegenwert von 3.000 US$ in bar und/oder Reiseschecks, sowie bis zu 3.000 UAH (ukrainische Währung).
Mit schriftlicher Erklärung:
- darüber hinausgehende Beträge im Gegenwert von bis zu 10.000 US$,
- Ausländische Währungen oder Schecks unter Vorlage von Bescheinigungen von der jeweiligen Bank, bei der das Bargeld oder die Schecks gekauft oder vom eigenen Konto abgehoben wurden (nach der Formular der Bank (Nr. 01)),
- Bankmetalle bis zu 200 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung,
- Schecks von ausländischen Banken, die auf gesetzlichem Wege unter schriftlichen Zolldeklarierung in die Ukraine geschickt wurden, sofern der Empfänger keinen Wohnsitz in der Ukraine hat.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.





