| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nur anerkannt, wenn das Lichtbild mit einem Rastergerät befestigt wurde; oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten:
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder benötigen ein Visum);
(b) Übrige Länder: Angola, Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Burundi, Eritrea, Fidschi, Gambia, Grenada, Hongkong (VR China), Jamaika, Kenia, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, St. Vincent & die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Swasiland, Tansania, Tonga und Vanuatu.
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder benötigen ein Visum);
(b) Übrige Länder: Angola, Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Burundi, Eritrea, Fidschi, Gambia, Grenada, Hongkong (VR China), Jamaika, Kenia, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, St. Vincent & die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Swasiland, Tansania, Tonga und Vanuatu.
Transit
Transitreisende die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise vefügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Besuchervisum, Transitvisum, Studentenvisum.
Visagebühren
Deutschland
Besuchervisum:
38 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten);
Transitvisum: 23 € (24 Std. Aufenthalt).
Bei Expressausstellung wird ein Zuschlag von 50 € zur jeweiligen Visagebühr berechnet.
Hinweis: Am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen können auf Antrag Visa zur einmaligen Einreise mit einer Gebühr von 30 US$ ausgestellt werden.
Österreich
einmalige Einreise: 38 €, (88 € bei Expressausstellung);
mehrmalige Einreise (6 Monate gültig): 90 €, (140 € bei Expressausstellung);
mehrmalige Einreise (12 Monate gültig): 170 €, (220 € bei Expressausstellung).
Besuchervisum:
38 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten);
Transitvisum: 23 € (24 Std. Aufenthalt).
Bei Expressausstellung wird ein Zuschlag von 50 € zur jeweiligen Visagebühr berechnet.
Hinweis: Am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen können auf Antrag Visa zur einmaligen Einreise mit einer Gebühr von 30 US$ ausgestellt werden.
Österreich
einmalige Einreise: 38 €, (88 € bei Expressausstellung);
mehrmalige Einreise (6 Monate gültig): 90 €, (140 € bei Expressausstellung);
mehrmalige Einreise (12 Monate gültig): 170 €, (220 € bei Expressausstellung).
Gültigkeitsdauer
3-12 Monate
Antragstellung
Persönlich oder postalisch an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen
Touristen: (a) Reisepass (Deutschland: Muss ab der Einreise noch mind. 3 Monate gültig sein. Österreich: Muss ab der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein). (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (Scheck oder Banküberweisung). (e) Flugbestätigung (Rück-/Weiterflugtickets).
Geschäftsvisum: (a) - (e), (f) Einladung der Firma in Uganda und Begleitschreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Geschäftsvisum: (a) - (e), (f) Einladung der Firma in Uganda und Begleitschreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
2 Wochen in Deutschland. 2-3 Werktage in Österreich. Expressausstellung am selben Tag.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).





