| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Für Reisen in Grenzgebiete und Naturschutzgebiete ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Für Reisen in Grenzgebiete und Naturschutzgebiete ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Flugdokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfach- und Mehrfachvisum, Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich. Weitere Informationen von den zuständigen Botschaften und Konsulaten.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) 2 ausgefüllte Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Banküberweisung). (e) Touristen: Bestätigung der geplanten Reise von einer turkmenischen Tourismusorganisation, z. B. von Turkmensiyakhat (s. Adressen). (f) Einladungsschreiben von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan. Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. (g) Transitvisum: Im Reisepass eingetragenes Visum des Ziellandes, Kopie des Flugtickets für Weiterreise (h) Geschäftsreisende: Vom Außenministerium bestätigte Einladung des turkmenischen Geschäftspartners (im Original). (i) Visa für mehr als drei Monate werden nur nach Vorlage einer Bescheinigung HIV/AIDS negativ erteilt.
Der postalischen Antragstellung ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der abgestempelte Überweisungsbeleg beizufügen.
Der postalischen Antragstellung ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der abgestempelte Überweisungsbeleg beizufügen.
Bearbeitungszeit
5-7 Werktage, Expressausstellung: 3 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle nach Turkmenistan eingereisten Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt 12 US$. Das Doppel des Anmeldeformulars muss aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Wenn sich Reisende länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen, sind sie außerdem verpflichtet, sich in Aschgabat beim Staatlichen Meldedienst für die Ein- und Ausreise von Ausländern, Asady-Straße, Tel.: 39 13 37, in anderen Städten beim örtlichen OVIR, anzumelden (Passfoto nötig). Die Anmeldung muss der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung vorzulegen ist. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen. Vor der Ausreise muss sich der Reisende beim OVIR abmelden. Auch die Abmeldung wird im Pass vermerkt. Das Vorhandensein beider Stempel wird bei der Ausreisekontrolle überprüft.





