Reisepass/Visum
Türkei
Einreisebeschränkungen
Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.
Pass erforderlich
Deutschland
Nein/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Nein/1
Andere EU-Länder
1
Türkei
-
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/1/2
Österreich
Ja/2/3
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1/2/3
Türkei
-
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
-
Reisepass
Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta, Schweiz und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen).
(Achtung: Inhaber eines provisorischen Schweizer Passes benötigen für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen Schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Schweizer Pass möglich),
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte bei einem touristischen Aufenthalt.
Türken: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass oder Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
[2] EU-Länder und Schweiz, (Lettland für 1 Monat), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" [3] weiter unten.)).
* Rumänische Staatsbürger können sich bis zu einem Monat ohne Visum in der Türkei aufhalten, wenn sie in einem EU-Land ihren Wohnsitz haben oder in der Schweiz, Kanada, Japan oder in den USA.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
[3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.
Hinweis
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
Einreisebeschränkungen
Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | - |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1/2 |
| Österreich | Ja/2/3 |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1/2/3 |
| Türkei | - |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | - |
Reisepass
Allgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta, Schweiz und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen).
(Achtung: Inhaber eines provisorischen Schweizer Passes benötigen für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen Schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Schweizer Pass möglich),
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
[1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta, Schweiz und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen).
(Achtung: Inhaber eines provisorischen Schweizer Passes benötigen für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen Schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Schweizer Pass möglich),
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte bei einem touristischen Aufenthalt.
Türken: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass oder Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte bei einem touristischen Aufenthalt.
Türken: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass oder Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
[2] EU-Länder und Schweiz, (Lettland für 1 Monat), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" [3] weiter unten.)).
* Rumänische Staatsbürger können sich bis zu einem Monat ohne Visum in der Türkei aufhalten, wenn sie in einem EU-Land ihren Wohnsitz haben oder in der Schweiz, Kanada, Japan oder in den USA.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
[3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
[2] EU-Länder und Schweiz, (Lettland für 1 Monat), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" [3] weiter unten.)).
* Rumänische Staatsbürger können sich bis zu einem Monat ohne Visum in der Türkei aufhalten, wenn sie in einem EU-Land ihren Wohnsitz haben oder in der Schweiz, Kanada, Japan oder in den USA.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
[3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.
Hinweis
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.









