Reisepass/Visum
Tunesien
Pass erforderlich
Deutschland
Ja/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
Ja/1
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
2/3
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert; Kinderreisepass oder Reisepass wird jedoch empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird empfohlen.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland (bis zu 4 Monaten), Bulgarien (für Aufenthalte von bis zu 2 Monate), Griechenland (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).);
(b) Türkei;
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
3 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.
Hinweis
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 2/3 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert; Kinderreisepass oder Reisepass wird jedoch empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird empfohlen.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird empfohlen.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland (bis zu 4 Monaten), Bulgarien (für Aufenthalte von bis zu 2 Monate), Griechenland (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).);
(b) Türkei;
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.
(a) Bundesrepublik Deutschland (bis zu 4 Monaten), Bulgarien (für Aufenthalte von bis zu 2 Monate), Griechenland (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).);
(b) Türkei;
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
3 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.
Hinweis
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.









