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Tunesien
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Tunesien

Pass erforderlich
Deutschland Ja/1
Österreich Ja/1
Schweiz Ja/1
Andere EU-Länder Ja/1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 2/3
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert; Kinderreisepass oder Reisepass wird jedoch empfohlen. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird empfohlen.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland (bis zu 4 Monaten), Bulgarien (für Aufenthalte von bis zu 2 Monate), Griechenland (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von *Estland, *Lettland, *Litauen, *Polen, *Slowakische Republik, *Tschechische Republik und Zypern) (*Siehe dazu auch [3] unter (c).);
(b) Türkei;
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
I: EU-Länder: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen- und Transitvisum.

Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

3 Wochen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.

Hinweis

Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.

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