Einreisebeschränkungen
Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: Inhabern von Pässen, die von Taiwan ausgestellt wurden, außer die betreffende Person verfügt über einen zusätzlichen Ausweis mit einem gültigen Visum, das vor der Ankunft erworben wurde.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich für alle Reisenden, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderausweise werden anerkannt, sofern ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder sowie Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;
(b) Commonwealth-Länder: Viele Commonwealth-Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Australien, Fidschi, Indien, Kamerun, Mosambik, Neukaledonien, Neuseeland, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sri Lanka, Südafrika, Tansania und Uganda);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und Türkei;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Hongkong (China), Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Norwegen, Suriname, Uruguay, USA und Venezuela.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder sowie Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;
(b) Commonwealth-Länder: Viele Commonwealth-Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Australien, Fidschi, Indien, Kamerun, Mosambik, Neukaledonien, Neuseeland, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sri Lanka, Südafrika, Tansania und Uganda);
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und Türkei;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Hongkong (China), Island, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Norwegen, Suriname, Uruguay, USA und Venezuela.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 9 CHF für Deutsche und Österreicher.
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 9 CHF für Deutsche und Österreicher.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare.
(b) Reisepass, der noch mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
(c) 2 Passfotos.
(d) Gebühr.
(e) Nachweis über einen gebuchten Flug.
(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.
(g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(i) Adresse der Unterkunft (z.B. Hotel).
(b) Reisepass, der noch mindestens bis zum Ende des geplanten Aufenthalts gültig ist.
(c) 2 Passfotos.
(d) Gebühr.
(e) Nachweis über einen gebuchten Flug.
(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.
(g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(i) Adresse der Unterkunft (z.B. Hotel).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne, außer die Hunde und Katzen kommen direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis, St. Vincent oder Großbritannien und ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat liegen vor.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.





