Reisepass/Visum
Trinidad und Tobago
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich für alle Reisenden, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderausweise werden anerkannt, sofern ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 9 CHF für Deutsche und Österreicher.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne, außer die Hunde und Katzen kommen direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis, St. Vincent oder Großbritannien und ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat liegen vor.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich für alle Reisenden, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderausweise werden anerkannt, sofern ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 9 CHF für Deutsche und Österreicher.
Touristen- und Geschäftsvisum: 30 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 10 CHF. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 5 CHF für Schweizer und Postgebühren in Höhe von 9 CHF für Deutsche und Österreicher.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Honorarkonsulat bzw. bei der Ständigen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. mindestens 14 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Honorarkonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne, außer die Hunde und Katzen kommen direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis, St. Vincent oder Großbritannien und ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat liegen vor.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.









