| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder benötigen ein eigenes Visum, auch wenn sie im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine reisen oder in Begleitung von Erwachsenen, die nicht ihre Eltern/Erziehungsberechtigten sind, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder benötigen ein eigenes Visum, auch wenn sie im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine reisen oder in Begleitung von Erwachsenen, die nicht ihre Eltern/Erziehungsberechtigten sind, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Sierra Leone.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Flugzeug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Visum: 30 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise);
Visum: 50 € (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einmalige Einreise).
Schweiz
Visum: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
Visum: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 60 Tagen);
Visum: 80 CHF (Aufenthalt bis zu 90 Tagen).
Visum: 30 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise);
Visum: 50 € (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einmalige Einreise).
Schweiz
Visum: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
Visum: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 60 Tagen);
Visum: 80 CHF (Aufenthalt bis zu 90 Tagen).
Gültigkeitsdauer
Einreisevisa werden entweder für 1 oder 3 Monate ausgestellt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft oder der konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
persönlich: max. 1 Tag; postalisch: 1 Woche (Berlin).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge sind beim Ausländeramt in Lomé zu stellen.





