| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei Nachweis eines Rückflugtickets und ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn für Aufenthalte bis zu 28 Tagen).
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn für Aufenthalte bis zu 28 Tagen).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € bei persönlicher Abholung in Brüssel und 58 € bei postalischer Antragstellung in Brüssel. Die Visagebühren sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € bei persönlicher Abholung in Brüssel und 58 € bei postalischer Antragstellung in Brüssel. Die Visagebühren sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Immigration Department, in Bridgetown, Barbados.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Einfuhrgenehmigungen für Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nicht ausgestellt.





