Thailand Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1, 2 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und in gutem Zustand sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn ein bestätigtes Rückflugticket vorgewiesen werden kann:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von max. 30 Tagen (Einreise auf dem Luftweg) bzw. 15 Tagen (Einreise auf dem Landweg), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Türkei.
Touristenvisum bei der Einreise
U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können ein Touristenvisum bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Sukhothai International, Surat Thani, Phuket, Hat Yai, Samui International und Utapao für max. 15 Tage erhalten:
[2] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
(Visagebühren in Höhe von ca. 1000 BHT, 2 Passfotos, bestätigte Weiterreisetickets, eine Adresse, unter der man in Thailand erreichbar ist, und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes sind hierfür erforderlich.)
Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von max. 30 Tagen (Einreise auf dem Luftweg) bzw. 15 Tagen (Einreise auf dem Landweg), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Türkei.
Touristenvisum bei der Einreise
U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können ein Touristenvisum bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Sukhothai International, Surat Thani, Phuket, Hat Yai, Samui International und Utapao für max. 15 Tage erhalten:
[2] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
(Visagebühren in Höhe von ca. 1000 BHT, 2 Passfotos, bestätigte Weiterreisetickets, eine Adresse, unter der man in Thailand erreichbar ist, und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes sind hierfür erforderlich.)
Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen).
Visagebühren
Aktueller Hinweis: Touristenvisa der Kategorie TR und MT sind bis zum 4. März 2010 von der Visumgebühr befreit.
Deutschland
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
25 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
50 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise),
75 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmalig),
40 € (zweimalig),
60 € (dreimalig).
Non-Immigrant Visum:
50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
120 € (bis zu 90 Tagen Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
30 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
60 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise),
90 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmalig),
40 € (zweimalig),
60 € (dreimalig).
Non-Immigrant Visum:
50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
120 € (bis zu 90 Tagen Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
40 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise);
80 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise);
120 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum: 30 CHF.
Non-Immigrant Visum: 80 CHF (bis zu 90 Tage Aufenthalt; pro Einreise).
Deutschland
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
25 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
50 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise),
75 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmalig),
40 € (zweimalig),
60 € (dreimalig).
Non-Immigrant Visum:
50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
120 € (bis zu 90 Tagen Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
30 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
60 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise),
90 € (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum:
20 € (einmalig),
40 € (zweimalig),
60 € (dreimalig).
Non-Immigrant Visum:
50 € (bis zu 90 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise),
120 € (bis zu 90 Tagen Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
40 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; einmalige Einreise);
80 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; zweimalige Einreise);
120 CHF (bis zu 60 Tage Aufenthalt; dreimalige Einreise).
Transitvisum: 30 CHF.
Non-Immigrant Visum: 80 CHF (bis zu 90 Tage Aufenthalt; pro Einreise).
Gültigkeitsdauer
Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 tagen pro Einreise.
Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 tagen pro Einreise.
Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Vertretungen in Deutschland und Österreich: innerhalb von 5 Tagen bei persönlicher Beantragung; Ca. 3 Wochen bei postalischer Beantragung.
Vertretungen in der Schweiz: 2-3 Werktage bei persönlicher Beantragung; Ca. 1 Woche bei postalischer Beantragung.
Vertretungen in der Schweiz: 2-3 Werktage bei persönlicher Beantragung; Ca. 1 Woche bei postalischer Beantragung.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Visumfreie Aufenthaltsberechtigungen können nicht verlängert werden.
Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um ca. 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.
Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um ca. 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.
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Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.





