Folgende Artikel können zollfrei nach Thailand eingeführt werden (Personen jeden Alters):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Wein oder Spirituosen;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch.
Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden Waren einen Gesamtwert von 10.000 BHT pro Person, müssen sie deklariert werden.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Wein oder Spirituosen;
Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch.
Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden Waren einen Gesamtwert von 10.000 BHT pro Person, müssen sie deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Fleisch und Fleischprodukten der meisten Länder, Drogen und Betäubungsmitteln sowie pornografischen Erzeugnissen ist verboten.
Besitz von Heroin wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe bestraft.
Für 1 Goldbarren wird eine Sondergenehmigung benötigt.
Besitz von Heroin wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe bestraft.
Für 1 Goldbarren wird eine Sondergenehmigung benötigt.
Für die Ausfuhr von Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des thailändischen Department of Fine Arts erforderlich. Ohne Ausfuhrgenehmigung erlaubt ist die Ausfuhr einer kleinen Buddhastatue aus neuer Produktion (um den Hals tragbar). Die Ausfuhr von Buddhastatuen und -abbildungen ist ansonsten nur für religiöse, kulturelle und Studienzwecke erlaubt; eine Genehmigung des thailändischen Department of Fine Arts ist erforderlich.
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