| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Einreisevisum:
35 € (7 Tage Aufenthalt),
45 € (15 Tage Aufenthalt),
50 € (30 Tage Aufenthalt),
70 € (90 Tage Aufenthalt),
100 € (60 Tage Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
130 € (90 Tage Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
100 € (6 Monate Aufenthalt, einmalige Einreise),
130 € (6 Monate Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
130 € (12 Monate Aufenthalt, einmalige Einreise),
210 € (12 Monate Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Expressvisa kosten jeweils die doppelte Gebühr (Ausstellung sofort).
Einreisevisum:
35 € (7 Tage Aufenthalt),
45 € (15 Tage Aufenthalt),
50 € (30 Tage Aufenthalt),
70 € (90 Tage Aufenthalt),
100 € (60 Tage Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
130 € (90 Tage Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
100 € (6 Monate Aufenthalt, einmalige Einreise),
130 € (6 Monate Aufenthalt, mehrmalige Einreise),
130 € (12 Monate Aufenthalt, einmalige Einreise),
210 € (12 Monate Aufenthalt, mehrmalige Einreise).
Expressvisa kosten jeweils die doppelte Gebühr (Ausstellung sofort).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 1 Monat.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen Tadschikistan keine konsularische Vertretung unterhält, können ihr Visum über eine der tadschikischen Vertretungen in folgenden Ländern beantragen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, China (VR), Iran und Türkei.
Unterlagen
(a) Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Anträge. (d) Gebühr/Zahlungsbeleg (keine Schecks und keine Kreditkarten). (e) Eine vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Tadschikistans bestätigte Einladung eines tadschikischen Staatsbürgers oder einer tadschikischen Organisation bzw. die Buchungsbestätigung eines Reisebüros (für Touristen) (Anmerkung: Deutsche Staatsbürger und die Bürger aller anderen EU-Staaten benötigen keine Einladung).
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
2 Wochen (Deutschland), 3-4 Arbeitstage (Österreich, Schweiz). Expressvisa werden innerhalb von 3 Tagen ausgestellt.
Meldepflicht
Besucher sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden registrieren zu lassen. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung). Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Abteilung für Konsularangelegenheiten des Außenministeriums.





