Französisch-Polynesien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja/2 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
Reisepass
([1] Deutsche Staatsbürger können bei direkter An- und Abreise auch mit dem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist der Reisepass notwendig.)
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.
Transit
Antragstellung
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für ein Visum erteilen die französischen Vertretungen (Kontaktadressen s. Frankreich).
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Einreise mit Haustieren
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
Anmerkung - Reisepass
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen Frankreichs (Kontaktadressen s. Frankreich).



