Länderinfos
Syrien
Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitsinformationen
Syrien
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 06.02.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 06.02.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Stand: 06.02.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.



