Länderinfos
Syrien
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Syrien
Einreisebeschränkungen
Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger.
Einreisevisum:
26 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum:
7 € (einmalige Durchreise, 3 Monate gültig);
15 € (mehrmalige Durchreise, 6 Monate gültig).
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger.
Einreisevisum:
32 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
65 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für Schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum:
25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate; Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.
Antragstellung
Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen es keine syrische Vertretung gibt, sowie Reisegruppen mit mindestens 6 Personen, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde, erhalten Visa bei Einreise.
Bearbeitungszeit
10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt.
Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.
Einreisebeschränkungen
Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger.
Einreisevisum:
26 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum:
7 € (einmalige Durchreise, 3 Monate gültig);
15 € (mehrmalige Durchreise, 6 Monate gültig).
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger.
Einreisevisum:
32 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
65 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für Schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum:
25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger.
Einreisevisum:
26 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum:
7 € (einmalige Durchreise, 3 Monate gültig);
15 € (mehrmalige Durchreise, 6 Monate gültig).
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger.
Einreisevisum:
32 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
65 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für Schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum:
25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate; Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.
Antragstellung
Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen es keine syrische Vertretung gibt, sowie Reisegruppen mit mindestens 6 Personen, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde, erhalten Visa bei Einreise.
Bearbeitungszeit
10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt.
Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.
Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.




