Länderinfos
Syrien
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Syrien

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimung des gesetzlichen Vormundes.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der, in der obigen Tabelle, genannten Länder.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger.
Einreisevisum: 
26 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 
45 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
Transitvisum:
7 € (einmalige Durchreise, 3 Monate gültig); 
15 € (mehrmalige Durchreise, 6 Monate gültig).

Österreich
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für österreichische Staatsbürger.
Einreisevisum:
32 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
65 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für Schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum:
25 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
25 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate ); Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.

Antragstellung

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen es keine syrische Vertretung gibt, sowie Reisegruppen mit mindestens 6 Personen, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde, erhalten Visa bei Einreise.

Bearbeitungszeit

10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung mindestens 4 Werktage.). Der Antrag sollte 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei einem Aufenthalt, der 4 Wochen überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt.
Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.

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