Schweiz Länderinfos - Gesundheit

Erforderliche Impfungen

  Vorsichtsmaßnahmen Impfschein erforderlich
Gelbfieber Nein Nein
Cholera Nein Nein
Typhus & Polio Nein -
Malaria Nein -
Essen & Trinken Nein -
Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.

Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Regionen unterhalb von 1000 m in den Kantonen Bern, Zürich, Schaffhausen und Aargau. Ein geringes Risiko besteht in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Graubünden und Luzern. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstraße 25, CH-4503 Solothurn (Tel: (+41) (032) 625 48 20. Fax: (+41) (032) 625 48 29. E-Mail: info@kvg.org; Internet: www.kvg.org).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist in der Schweiz vorgekommen.

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Aktueller Hinweis

Masern: Die Schweiz erlebt seit nunmehr über einem Jahr den größten und längsten Masernausbruch seit Einführung der Meldepflicht 1999. Mit über 1.800 gemeldeten Erkrankungen sind die Fallzahlen seit Beginn bis Mitte des Jahres 2008 drastisch angestiegen. Schwerpunkte liegen im Norden und Osten des Landes, wo die Durchimpfungsraten am geringsten sind. Die Altersverteilung hat sich von den Kleinkindern mehrheitlich auf Schulkinder, Jugendliche und junge Erwachsene verlagert. 
Nach dem deutschen Impfkalender sind 2 MMR-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise, nachgeholt werden.




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