Länderinfos
Swasiland
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Swasiland
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (wenn nicht anders angegeben):
EU-Länder, Schweiz und Türkei (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat: Estland, Lettland, Litauen, Tschechische Republik und Ungarn) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal).
Visaarten
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
Gebühren in Brüssel für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Gültigkeitsdauer
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland (Box 372, Mbabane) eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (wenn nicht anders angegeben):
EU-Länder, Schweiz und Türkei (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat: Estland, Lettland, Litauen, Tschechische Republik und Ungarn) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal).
EU-Länder, Schweiz und Türkei (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat: Estland, Lettland, Litauen, Tschechische Republik und Ungarn) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal).
Visaarten
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
Gebühren in Brüssel für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Gebühren in Brüssel für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Gültigkeitsdauer
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland (Box 372, Mbabane) eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.




