| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild zwar anerkannt, es wird jedoch empfohlen, dass Kinder ab 6 Jahren einen eigenen Reisepass haben.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal).
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal).
Visaarten
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
Gebühren in Brüssel für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Gebühren in Brüssel für Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Gültigkeitsdauer
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.




