| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine Einverständniserklärung.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine Einverständniserklärung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Staatsbürger der Niederlande, sofern sie ihren Wohnsitz auf den Niederländischen Antillen haben, und der Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger aller hier nicht genannten EU-Länder);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Brasilien, Chile, Dominica, Gambia, Guyana, Hongkong (VR China), Israel, Jamaika, Japan, Korea (Süd), Malaysia, Philippinen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur sowie Trinidad & Tobago.
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Staatsbürger der Niederlande, sofern sie ihren Wohnsitz auf den Niederländischen Antillen haben, und der Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger aller hier nicht genannten EU-Länder);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Brasilien, Chile, Dominica, Gambia, Guyana, Hongkong (VR China), Israel, Jamaika, Japan, Korea (Süd), Malaysia, Philippinen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur sowie Trinidad & Tobago.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 3-4 Monate;
Geschäftsvisum: einfach: 1 Monat, mehrfach: 2-12 Monate.
Verlängerung vor Ort auf maximal 6 Monate möglich.
Geschäftsvisum: einfach: 1 Monat, mehrfach: 2-12 Monate.
Verlängerung vor Ort auf maximal 6 Monate möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch an die Botschaft oder das Generalkonsulat in Amsterdam, das Anträge aller europäischen Staatsbürger (ausgenommen Staatsbürger von Belgien, die in Brüssel ein Visum beantragen müssen) bearbeitet .
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate Gültigkeit). (d) Gebühr (in bar oder Überweisung). (e) gültiges Rückflugticket. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Ca. 1 Woche per Postweg, am gleichen Tag bei persönlicher Antragstellung (beim Generalkonsulat in Amsterdam).
Meldepflicht
Besucher, die länger als 1 Monat bleiben möchten, müssen sich beim Aliens Registration Office registrieren lassen.




