Sudan Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.

Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mind. 3 freie Seiten) oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. 

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Östereich, Schweiz

Touristenvisum: 40 € (max. 1 Monat Aufenthalt);
Transitvisum: 40 €;
Geschäftsvisum: 45 € (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt);

Gültigkeitsdauer

Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.

Transitvisum:
72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Antragstellung

Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Mindestens 10 Tage.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
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