| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/2 |
| Österreich | Nein/2 |
| Schweiz | Nein/2 |
| Andere EU-Länder | Nein/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) Antigua & Barbuda, British Dependent Territories (nur Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat), Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis und St. Lucia können mit einem Personalausweis einreisen;
(b) [1] Kanada und Großbritannien, die unter Vorlage des Führerscheins, der Geburtsurkunde oder der Wählerkarte einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) Antigua & Barbuda, British Dependent Territories (nur Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat), Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis und St. Lucia können mit einem Personalausweis einreisen;
(b) [1] Kanada und Großbritannien, die unter Vorlage des Führerscheins, der Geburtsurkunde oder der Wählerkarte einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) Antigua & Barbuda, British Dependent Territories (nur Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat), Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis und St. Lucia für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten;
(b) [2] Staatsangehörige aller anderen Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat. Ausgenommen sind die Staatsangehörigen von der Dominikanischen Republik, Irak, Iran, Jordanien, Libanon, Nigeria und Syrien, die in jedem Fall ein Visum benötigen.
(a) Antigua & Barbuda, British Dependent Territories (nur Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat), Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis und St. Lucia für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten;
(b) [2] Staatsangehörige aller anderen Länder für Aufenthalte von bis zu 1 Monat. Ausgenommen sind die Staatsangehörigen von der Dominikanischen Republik, Irak, Iran, Jordanien, Libanon, Nigeria und Syrien, die in jedem Fall ein Visum benötigen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen vom Department of Tourism, den zuständigen Konsulaten, der High Commission in London (s. Adressen) oder vom Prime Minister's Office in Kingstown.





