St. Maarten Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in St. Maarten hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der ehemaligen Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.
Visum
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Visaarten
Visagebühren
Im Bedarfsfall erteilen die niederländischen Botschaften (Kontaktadressen s. Niederlande) Auskunft.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Verlängerung des Aufenthalts
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in St. Maarten niederlassen.
Einreise mit Haustieren
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.




