| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit gültigen Identitätspapieren einreisen können:
Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, Kanada, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen und USA.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit gültigen Identitätspapieren einreisen können:
Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, Kanada, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen und USA.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, für Aufenthalte von bis zu 28 Tagen, sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland (bis zu 90 Tagen), Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guyana, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Jamaika, Japan, Korea (Süd), Kuba, Lesotho, Malaysia, Marschall-Inseln, Mayotte, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Peru, San Marino, Suriname, Taiwan, Trinidad&Tobago und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für eine Aufenthaltsdauer, die bei der Einreise bestimmt wird): Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Wochen): Kanada und USA.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland (bis zu 90 Tagen), Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guyana, Honduras, Hongkong (VR China), Israel, Jamaika, Japan, Korea (Süd), Kuba, Lesotho, Malaysia, Marschall-Inseln, Mayotte, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Peru, San Marino, Suriname, Taiwan, Trinidad&Tobago und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für eine Aufenthaltsdauer, die bei der Einreise bestimmt wird): Antigua & Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen;
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 6 Wochen): Kanada und USA.
Transit
Transit ist nicht möglich.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Gültigkeitsdauer
6 Wochen; Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Honorarkonsulat (s. Kontaktdressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Reisepass. (c) Passfoto. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung).
Bearbeitungszeit
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Konsulat; die Anträge werden vom Außenministerium in Castries bearbeitet.




