St. Kitts und Nevis Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.).
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Visaarten
Visagebühren
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
88 € (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
306 € (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
563 € (mehrmalige Einreise, 5 Jahre gültig),
813 € (mehrmalige Einreise, 10 Jahre gültig).
Transitvisum: 60 €.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Ein Visumantragsformular muss online unter www.visa4uk.fco.gov.uk ausgefüllt werden. Weitere Informationen von der High Commission in London (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung in St. Kitts und Nevis, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft in St. Kitts und Nevis zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Nachweis über per Internet bezahlte Visumgebühr.
Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.
Bearbeitungszeit
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Visa für Drittländer.




