St. Eustatius Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
St. Eustatius gehört zu den ehemaligen Niederländischen Antillen, die am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Es ist nun wie Bonaire und Saba eine Besondere Gemeinde im Königreich der Niederlande. Die Einreisebestimmungen gelten vorerst unverändert weiter.
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in St. Eustatius hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der ehemaligen Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf bis zu 90 Tage):
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Visaarten
Visagebühren
Im Bedarfsfall erteilen die niederländischen Botschaften (Kontaktadressen s. Niederlande) Auskunft.
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Bei Visumpflicht sollte der Antrag mindestens 1 Monat vor der Abreise bei einem der für St. Eustatius zuständigen Botschaften der Niederlande (S. Kontaktadressen) gestellt werden.
Antragstellung
Die je nach Nationalität unterschiedlichen Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen.
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Verlängerung des Aufenthalts
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Eustatius, Oranjestad. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung auf den ehemaligen Niederländischen Antillen niederlassen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.




