Reisepass/Visum
Sri Lanka
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
1/2
Österreich
1/2
Schweiz
1/2
Andere EU-Länder
1/2
Türkei
1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass mindestens noch 2 Monate nach Visumende gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (kann nicht verlängert werden):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen).
[2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Es wird dennoch empfohlen, über ein Transitvisum zu verfügen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 15 US$ pro Person und Tag) verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.
Einreise mit Haustieren
Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 11 225 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | 1/2 |
| Österreich | 1/2 |
| Schweiz | 1/2 |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Türkei | 1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass mindestens noch 2 Monate nach Visumende gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (kann nicht verlängert werden):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen).
[2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.
Visum bei der Einreise
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft am Bandaranayake International Airport (Colombo) kostenlos ein Einreisevisum, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket besitzen und als Touristen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen einreisen (kann nicht verlängert werden):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Malta müssen schon vor der Einreise ein Visum beantragen).
[2] Geschäftsreisende benötigen auf jeden Fall ein Visum.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Es wird dennoch empfohlen, über ein Transitvisum zu verfügen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Transitvisum (einmalige und mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen ).
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 15 US$ pro Person und Tag) verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten, können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender Adresse verlängern lassen: Department of Immigration and Emigration No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha, Colombo 10, Sri Lanka, Tel: (0094) (011)533 33 65, 533 31 62. Fax: (0094) (011) 567 85 95.
Einreise mit Haustieren
Eine Einfuhrgenehmigung für alle Haustiere muss entweder beim Chief Animal Quarantine Officer (41 Morgan Road, Colombo 2, Sri Lanka, Tel/Fax: (+94) 11 244 86 83) oder beim Animal Quarantine Officer (B.I.A., Katunayake, Sri Lanka, Tel: (+94) 11 225 34 30) beantragt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.
Bei der Einreise müssen für Katzen und Hunde ein Tollwutimpfzertifikat und ein Gesundheitszeugnis, die vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland ausgestellt worden sind, vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis muss bestätigen, dass das Tier gesund ist. Für jeden Hund muss bei der Einreise eine Einfuhrgebühr von 250 RS bezahlt werden.









