Länderinfos
Spanien
zollfrei einkaufen
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Spanien
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Kaffee und Tee dürfen nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Elektronische Geräte dürfen nur für den Eigenbedarf eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Genehmigung der örtlichen Polizeistelle benötigt.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Einfuhrverbot
Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Kaffee und Tee dürfen nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. Kaffee und Tee dürfen nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Elektronische Geräte dürfen nur für den Eigenbedarf eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Genehmigung der örtlichen Polizeistelle benötigt.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Einfuhrverbot
Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.
Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
150 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
75 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1000 g Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüms und 3/8 l Eau de Toilette;
2 kg frisches Gemüse;
andere Waren im Warenwert von max. 175 € pro Erwachsenen.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).





