| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 1 freie Seite für Sichtvermerke haben).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowenien), (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen: Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Türkei.
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowenien), (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen: Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Türkei.
Transit
Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.
Besucher- und Transitvisum: 52 €.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 52 €.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 187 €.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.
Besucher- und Transitvisum: 85 CHF.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Besuchervisum: 10 Tage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Impfungen
Gelbfieber-Impfschein, wenn der Reisende aus einem Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein eforderlich.
Dokumente bei der Einreise
Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rückflugticket und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.





