Länderinfos
Salomonen
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Salomonen
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Erhältlich bei der Einreise für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, falls ein Rück- bzw. Weiterflugticket und ein gültiger Reisepass vorgelegt werden können. Bei der Einreise wird daraufhin ein kostenloser Visitor’s Permit ausgestellt. Eine Verlängerung ist gegen Gebühr (mindestens 30 US$) vor Ort möglich bei der Einwanderungsbehörde, Director of Immigration, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
Transit
Transit ist nicht möglich.
Visagebühren
Eine Besuchererlaubnis, die für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, ist kostenlos
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Principal Immigration Officer, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Erhältlich bei der Einreise für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, falls ein Rück- bzw. Weiterflugticket und ein gültiger Reisepass vorgelegt werden können. Bei der Einreise wird daraufhin ein kostenloser Visitor’s Permit ausgestellt. Eine Verlängerung ist gegen Gebühr (mindestens 30 US$) vor Ort möglich bei der Einwanderungsbehörde, Director of Immigration, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern).
Transit
Transit ist nicht möglich.
Visagebühren
Eine Besuchererlaubnis, die für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, ist kostenlos
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Principal Immigration Officer, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).




